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Thema: Persönliche Schutzausrüstung Handschuhe

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von 112urmel Beitrag anzeigen
    Hallo Forum
    Ich habe mal eine Frage bezüglich der Persönlichen Schutzausrüstung.
    Vor ein paar Monaten ist eine gute Freundin von mir zu uns nach Eggenfelden in die FW gegangen. (Sie hat bei der Feuerwehr in ihrem Wohnort schon einige Ausbildungen gemacht wie z.B. Sprechfunklehrgang, Gruppenführerlehrgang,AGT.........)
    Dar sie aber kleine Hände hat passen ihr keine von unseren Handschuhen (ESKA Phönix) und unser Zeugwart will einfach keine in dieser Größe beschaffen aus welchen gründen auch immer.
    Hallo,
    Das darf ja wohl nicht wahr sein es gibt in der BRD den Gleichbrechtigungsgrundsatz und der sollte auch in der FW groß geschrieben werden!!!
    Warum hat Kamerad X passende Handschuhe und Kamerad/in Y welche bekommen die ihr viel zu groß sind und nicht damit arbeiten kann. Das Grenzt ja schon an Mobing.

    PS. Verstoß gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz = Straftat

    Hoffe es klärt sich irgentwie bei Euch.

    MFG Martin43
    Geändert von Mr. Blaulicht (13.09.2008 um 19:47 Uhr) Grund: Zitatfunktion korrigiert

  2. #2
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    Zitat Zitat von Martin43 Beitrag anzeigen
    PS. Verstoß gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz = Straftat
    Inwiefern?

  3. #3
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    Das ist am Ende auslegungssache, vor Gericht auf jedenfall ist es nicht gerecht was der Zeugwart da macht.

  4. #4
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    Quatsch, da ist doch nichts mit Auslegungssache. Wenn du es nicht belegen kannst, behaupte doch bitte nicht, irgendetwas wäre eine Straftatbestand.

    Richtig ist der Sachverhalt trotzdem nicht, aber solche Scheißhausparolen gibt es im BOS-Bereich bereits zu genüge ("Dann bist du nicht versichert!!!").

  5. #5
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    wenn das Grundgesetz irgentwas für dich ist tut mir es leid,
    will mich hier jetz auch nicht rum streiten.

  6. #6
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    Klar, keine Lust. Sag doch einfach, woraus sich die Straftat ergibt. Aus dem Grundgesetz ganz sicher nicht.

  7. #7
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    Bevor Ihr Euch hier jetzt die Köpfe einschlagt:

    Wenn der Zeugwart die Bestellung der kleineren Handschuhe verweigert mit der Begründung: "Du bist eine Frau, wir brauchen keine Frauen!", dann ist das eine Diskriminierung und damit eine Straftat.
    Leider lässt sich so etwas schwer belegen, und deswegen bin ich der Meinung, mit solchen Argumenten sehr behutsam umzugehen. Auch ich hatte diesen Aspekt weiter oben schon mal ins Spiel gebracht, aber ich denke, dass pauschalisierte Aussagen diesbezüglich nicht angebracht sind.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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