Klar, keine Lust. Sag doch einfach, woraus sich die Straftat ergibt. Aus dem Grundgesetz ganz sicher nicht.
Klar, keine Lust. Sag doch einfach, woraus sich die Straftat ergibt. Aus dem Grundgesetz ganz sicher nicht.
Bevor Ihr Euch hier jetzt die Köpfe einschlagt:
Wenn der Zeugwart die Bestellung der kleineren Handschuhe verweigert mit der Begründung: "Du bist eine Frau, wir brauchen keine Frauen!", dann ist das eine Diskriminierung und damit eine Straftat.
Leider lässt sich so etwas schwer belegen, und deswegen bin ich der Meinung, mit solchen Argumenten sehr behutsam umzugehen. Auch ich hatte diesen Aspekt weiter oben schon mal ins Spiel gebracht, aber ich denke, dass pauschalisierte Aussagen diesbezüglich nicht angebracht sind.
Gruß, Mr. Blaulicht
Klar, trotzdem frage ich mich immer noch, wo ihr die Straftat hernehmt. Die Diskriminierung ist verboten, aber deswegen ist es noch keine Straftat jemanden zu diskriminieren. So jedenfalls mein Wissensstand, wenn ihr eine entsprechende rechtliche Regelung bei der Hand habt, wäre ich ja zufrieden.
Ich korrigiere nach einem eingehenden Studium von wikipedia meine Aussage:
Es ist - zumindest so weit ich das sehen kann, keine Straftat. Der "Diskriminierte" hat ein Recht auf Nichtdiskriminierung, das heißt: in einer etwaigen Verhandlung hat derjenige ein Recht auf Nachbesserung oder Schadensanspruch. Strafrechtliche Konsequenzen für den Diskriminierer gibt es wohl nicht.
Gruß, Mr. Blaulicht
Hallo ,
eine andere Frage - wollte keinen neuen Thread erstellen .
Ein Kamerad sucht spezielle Lederhandschuhe - hier seine "genaue" Beschreibung :
- Lederhandschuhe weiß , orangener Streifen um die Stulpe
- Aufschrift FEUERWEHR auf Handrücken
- "Druck" auf der Stulpe
- Grünes Innenfutter
Kennt die zufällig jemand ?
Hersteller / Modell ?
Gruß
Köninger Boxer
Genau die sind es - dank dir !
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