Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
Also das passt hier ja nicht... Den es geht ja nicht um DIENSTvergehen, sondern um vergehen die ausserhalb des Dienstes begangen worden sind!
Nach allgemeiner Lesart kann auch außerdienstliches Verhalten als Dienstvergehen gewertet werden, wenn es nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für das Amt oder das Ansehen des öffentlichen Dienstes bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

Brandstiftungen finden ja selten während des Dienstest statt, dennoch hat ein Brandstifter m.E. nichts mehr in der Feuerwehr zu suchen, eben weil es dem Ansehen der FW erheblich schadet. Dass man das natürlich nicht für alle Ordnungswidrigkeiten und Straftaten annehmen kann, sollte einleuchtend sein.

Ok, hier hast du weitestgehend recht. Wobei ich auch hier eine Einzelfallbewertung durchführen muss. So kann ein Diebnstahl ja auch sein das z.b. sich jemand einfach um den Sandkasten des Kindes wieder aufzufüllen ohne darüber nachzudenken einfach einen Eimer Sand vom 10m3 Haufen der Baustelle gegenüber geholt hat und dabei gesehen wurde.
Also das währe für mich noch kein Grund ein besonderes Misstrauen zu entwickeln, obwohl es juristisch natürlich ein Diebstahl ist.
Naja, frag das mal denjenigen, dem der Sand gehört und der ihn bezahlt hat. Dass man nicht darüber nachdenkt, wenn man sich an fremden Eigentum bedient, macht die Sache nicht besser, auch wenn es nur um Centbeträge geht. Diebstahl ist schon ziemlich unterste Schublade und auch bei Geringfügigkeit kein Kavaliersdelikt, ich würde da nicht groß unterscheiden. Man kann ja auch einfach rübergehen und fragen, ob man einen Eimer nehmen kann (und gibt ggf. zwei Euro dafür).

Und mal ehrlich: Wer hat in seiner Jugend mal nicht mist gebaut... Nur waren die einen halt schlau genug sich nicht erwischen zu lassen ;-) und andere hatten halt Pech. Wenn ich mir anschaue was wir als Kinder so alles gemacht haben, (was ich auch heute noch "Harmlos" finde) und was man daraus aber konstruieren könnte.
Ich will ja weiß Gott auch nicht jeden wegen jedes Fehlverhalten rauswerfen, aber bei bestimmten Delikten sollte man da recht streng sein.

DAvon abgesehn kenne ich doch einige Leute die in Ihrer Jugendzeit öfter mal probleme hatten und heute bei der Polizei, dem Zoll oder der BF Ihren Dienst versehen...
Es gibt auch Polizisten, die während ihres Polizeidienstes noch straffällig geworden sind, das ist also kein sicheres Kriterium. ;) Aber natürlich braucht man heute niemanden rauswerfen, weil er vor zig Jahren mal Mist gebaut hat. Er sollte es halt nur nicht während seiner Angehörigkeit machen.

P.S. Achja, wobei mir Einfällt das Serienstraftäter oder solche die Straftaten wie Brandstiftung begangen haben sofort aus den Orgs entfernt werden sollten und auch keine Chance auf Mitgliedschaft mehr bekommen dürften (wie z.b. unser toller Brandstifterverein!)
Eben, s.o. Auch bzw. gerade für diese Fälle muss man eine Handhabe haben. Und der LdF kann nunmal nicht jeden willkürlich ist aus der Feuerwehr werfen (s. wie der Fall in Rapen ins Rollen kam), deswegen des kurze Exkurs in die LVO FF NRW.

Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
Trifft alles auf den geschilderten Fall NICHT zu.
KV (ohne Todesfolge) ist kein Verbrechen.
Aber eine Straftat, je nach Umständen wird daher b) interessant.

Der Betroffene hat also seine 1 wöchige Haftstraße bereits verbüßt. Warum willst Du ihn noch darüber hinaus bestrafen, in dem Du ihn von der FW ausschließt?
Um ggf. Schaden von der Feuerwehr abzuwenden.

Ich habe aber nie gesagt, dass ich in diesem (mehr oder weniger) konkreten Fall einen Ausschluss befürworten würde. Es sollte nur gezeigt werden, dass es dafür strenge Vorgaben gibt, an die man sich halten muss. Das dient auch dem Schutz der FA, damit sie nicht willkürlich ausgeschlossen werden können.