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Thema: Umgang mit Straffällig gewordenen Mitgliedern

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    245
    Haltet euch mal vor Augen wie schnell man heute aus begangener Notwehr nen KV abbekommt weil man alleine gegen den Täter und seine 5 Kumpels mit der Aussage steht ;)
    es kommt immer auf den Einzelfall an finde ich wenn einer grundlos Aggresiv ist ok das währe dann ein Rauswurf wert. Auf nem Fest in ne Schlägerei geraten und nun ne KV am Hals hm würde mal mit der Person sprechen und den Vorfall schildern lassen.

  2. #2
    Registriert seit
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    4.289
    Moin moin,

    ich denke, dass so etwas sehr auf die einzelne Person ankommt.
    Ich habe neulich einen klugen Satz gehört, den ich aber leider nicht belegen kann: "Menschen, die sich in Vereinen engagieren, werden deutlich weniger straffällig!"
    Ich denke mal, dass die Mitgliedschaft in einem "sozialen" Ferein wie eine HiOrg sogar noch eine Steigerung bedeutet. Insofern sollta man sich überlegen, ob man - gerade in dem Alter von 18jährigen nicht auch eine soziale Verantwortung gegenüber der Gesellschaft hat, die übers Pflasterkleben hinaus geht.

    Wenn die Persönlichkeit des "Täters" e erlaubt, würde ich eine Mitgliedschaft auf Probe vereinbaren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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