Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
... sollte man, bevor man zu einer Entscheidung kommt, überlegen, welche "Außenwirkung" die Verfehlung des Mitgliedes hat bzw. welche Wirkung es auf die HiOrg hat, in der er/sie Angehöriger ist.
Diese Überlegungen spielen in mindestens einer HiOrg (Stichwort: Feuer...) im späteren Dienst auch flächendeckend keine Rolle mehr...

Zum Umgang mit straffällig gewordenen Mitgliedern sollte man sich auch mal überlegen, wie man mit Leuten umgeht, die überhaupt erst aufgrund einer Verurteilung mit einer HiOrg in Kontakt kommen (Sozialstunden...). Oder wollt ihr da wieder anfangen, zu differenzieren?