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Thema: Umgang mit Straffällig gewordenen Mitgliedern

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  1. #1
    Registriert seit
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    Umgang mit Straffällig gewordenen Mitgliedern

    Hallo zusammen,
    mich treibt gerade mal wieder was um:

    Wie sollte man mit straffällig gewordenen Mitgliedern der eig. HiOrg umgehen?
    Im konkreten Fall geht es um ein "fiktives" Mitglied welches aufgrund einer KV und anderen "Kleinigkeiten" zu einer Woche Dauerarrest verurteilt wurde.
    Wie sollte man mit sowas umgehen - zumal man solche "Infos" natürlich nicht vom Mitglied selbst bekommt.

    Viele Grüße & lebhafte ernsthafte und sachliche Diskussion

    Michi

    Und wenn ich mir nicht mehr helfen kann, dann schließ ich Plus an Minus an.

    http://www.ugsanel-erh.de

  2. #2
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    Hi !

    Also ich gehe davon aus, dass Du von ehrenamtlichkeit sprichst, oder ?
    Beim HA wäre es ja klar. Umsonst muss man kein Führungszeugnis vorlegen.
    Für mich würde sich als nächstes die Frage stellen um was es dabei geht. Diebstahl zum Beispiel wäre für mich ein Grund zum "rauswurf". Trunkenheit am Steuer wäre nicht der "rausschmiss" aber zumindest "fahrverbot".

    Sind jetzt vielleicht komische Bespiele (mir viel grad nix besseres ein), aber ich hoffe ihr versteht was ich meine. Es würde für mich darauf ankommen, was er angestellt hat.

    Gruß
    Eisi

  3. #3
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    IMO sind erstmal die Straftat und die gesamten Umstände abzuklopfen. Außerdem ist zu prüfen, ob ein Ausschluß gem. Satzung und/oder Gesetzeslage überhaupt zulässig ist. Letztendlich ist nach deutschem Recht jeder nach Verbüßung der Strafe zu resozialisieren.
    MkG
    Rundhauber

  4. #4
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    Danke schonmal soweit,
    also rel. neues ehrenamtl. Mitglied, gerade 18J.
    Es geht um eine begangene gefährliche Körperverletzung, die im privaten Umfeld ausgeübt wurde und mehrere Kleinigkeiten (Diebstahl, Unterschlagung).
    Die Kleinigkeiten wären mir persönlich jetzt mal egal, sowas merkt ich mir und werde meine Augen hinsichtlich des Dienstbetriebs offenhalten.

    Ich bin ja auch grundsätzlich der Meinung, dass man eine "zweite Chnace" verdient hat, jedoch beißt es sich in meinen Augen ziemlich arg, wenn ich auf der einen Seite jemanden den Kopf einschlag und auf der anderen am nächsten Tag mit dem Notfallrucksack woanders auftauche. Vom gewaltigen Imageverlust der betroffenen HiOrg mal ganz abgesehen.

    Ich hoffe ihr könnt verstehen was ich meine.

    Grüße
    Michi

    Und wenn ich mir nicht mehr helfen kann, dann schließ ich Plus an Minus an.

    http://www.ugsanel-erh.de

  5. #5
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    301
    Kann man sehr gut verstehen...Mir were es peinlich mit so einem Mitglied zu arbeiten..Zumal solche Sachen sich ja auch schnell rumsprechem im Ort

    Ich würde mir mal sein Führungszeugniss zeigen lassen wenn sowas erlaubt ist als HiOrg

  6. #6
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    Meiner Meinung nach...

    ... sollte man, bevor man zu einer Entscheidung kommt, überlegen, welche "Außenwirkung" die Verfehlung des Mitgliedes hat bzw. welche Wirkung es auf die HiOrg hat, in der er/sie Angehöriger ist.

    Davon abhängig natürlich auch die schwere der begangenen Tat und speziell um welche Art von Delikt es sich handelt. Ein pauschales "in die Ecke stellen" sollte man meines Erachtens unterlassen.

    Wenn ich, wie im vorliegenden Fall ein KV-Delikt habe, dass sich offensichtlich innerhalb des privaten Umfeldes ereignet hat, habe, wird die Außenwirkung bzw. Wirkung auf die HiOrg wohl eher gering sein. Was die Eigentumsdelikte angeht, so kann man sich seine eigenen Gedanken manchen, wie man damit umgeht. Aber das klang hier ja schon durch.

    Wenn es ein Einzelfall bezogen auf diese Person ist und bleibt würde ich persönlich keine Konsequenzen ziehen oder ziehen lassen. Im Wiederholungsfall sollte man sich dann aber intensive Gedanken machen, ob ein Verbleib in der HiOrg noch sinnvoll ist.

  7. #7
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    Einen solchen würd ich auch nicht mitnehmen.
    Das hat nur neg. Auswirkungen auf die HiOrg.
    Pos. ist daraus nicht zu schließen!
    Intelligenz bezeichnet im weitesten Sinne die Fähigkeit zum Erkennen von Zusammenhängen und zum Finden von Problemlösungen. Intelligenz kann auch als die Fähigkeit, den Verstand zu gebrauchen, angesehen werden. Sie zeigt sich im vernünftigen Handeln. In der Psychologie ist Intelligenz ein Sammelbegriff für die kognitiven Fähigkeiten des Menschen, also die Fähigkeit, zu verstehen, zu abstrahieren und Probleme zu lösen, Wissen anzuwenden und Sprache zu verwenden

  8. #8
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    Zitat Zitat von HFT Reichert Beitrag anzeigen
    Ich bin ja auch grundsätzlich der Meinung, dass man eine "zweite Chnace" verdient hat, jedoch beißt es sich in meinen Augen ziemlich arg, wenn ich auf der einen Seite jemanden den Kopf einschlag und auf der anderen am nächsten Tag mit dem Notfallrucksack woanders auftauche. Vom gewaltigen Imageverlust der betroffenen HiOrg mal ganz abgesehen.

    Ich hoffe ihr könnt verstehen was ich meine.

    Grüße
    Michi
    Da gebe ich dir absolut recht. Jeder hat eine zweite Chance, aber es beisst sich schon sehr. Was ist wenn das "Opfer" desjenigen einen Unfall hat und auf einmal steht der "Täter" als "Helfer" vor ihm. Ich würde mich da als "Opfer" nicht gut fühlen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von EISI Beitrag anzeigen
    Da gebe ich dir absolut recht. Jeder hat eine zweite Chance, aber es beisst sich schon sehr. Was ist wenn das "Opfer" desjenigen einen Unfall hat und auf einmal steht der "Täter" als "Helfer" vor ihm. Ich würde mich da als "Opfer" nicht gut fühlen.

    Einen ähnlichen Fall gab es bei uns mal in der Nähe...Ein Mitglied der DLRG hat einem Feuerwehr Angehörigen nach einem Fest zusamengeschlagen und Ihm dabei dir Rippe gebrochen...Auch dieses DLRG Mitglied war bei der Polizei vorher auch schon bekannt..Dann ca. 2 Monate später ist er betrunken gegen einen Baum gefahren und sein Beifahrer ist dabei gestorben..Er wurde auch im Auto eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit werden.Der Gruppenführer der Wehr war das Opfer von Ihm gewensen auf dem Fest.."So sieht man sich wieder"

    Und auch jetzt wieder ist er für die DLRG unterwegs...Kann ich nicht nachvollziehen

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