Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Besonders schwere Dienstvergehen sind
a) die Begehung von Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB),
b) die Begehung von Straftaten, welche die im Feuerwehrdienst erforderliche besondere Vertrauenswürdigkeit in Frage stellen, insbesondere Diebstahl und Unterschlagung,
c) vorsätzliche Straftaten gegen andere Feuerwehrangehörige oder

d) vorsätzliche fortgesetzte Nachlässigkeit im Dienst trotz Verwarnung.
Trifft alles auf den geschilderten Fall NICHT zu.
KV (ohne Todesfolge) ist kein Verbrechen.

Der Betroffene hat also seine 1 wöchige Haftstraße bereits verbüßt. Warum willst Du ihn noch darüber hinaus bestrafen, in dem Du ihn von der FW ausschließt?

Gruß,
ahk