Hallo,

Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Für Freiwillige Feuerwehren in NRW ist das schonmal recht detalliert in der Laufbahnverordnung geregelt. Kurzfassung:

Als Disziplinarmaßnahmen kann die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr bei Dienstvergehen:
a) eine Verwarnung aussprechen,
b) von einer Funktion entheben,
c) um einen Dienstgrad zurückstufen oder
d) den Ausschluss aus der Feuerwehr aussprechen.

Disziplinarmaßnahmen müssen tat- und schuldangemessen sein.

Dienstvergehen sind
a) vorsätzliche Verstöße gegen Dienstvorschriften und die allgemeine Ordnung,
b) vorsätzliches Nichtbeachten von Anordnungen oder
c) Nachlässigkeit im Dienst

Besonders schwere Dienstvergehen sind
a) die Begehung von Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB),
b) die Begehung von Straftaten, welche die im Feuerwehrdienst erforderliche besondere Vertrauenswürdigkeit in Frage stellen, insbesondere Diebstahl und Unterschlagung,
c) vorsätzliche Straftaten gegen andere Feuerwehrangehörige oder

d) vorsätzliche fortgesetzte Nachlässigkeit im Dienst trotz Verwarnung.

Bei besonders schweren Dienstvergehen ist im Regelfall der Ausschluß aus der Feuerwehr auszusprechen.
Also das passt hier ja nicht... Den es geht ja nicht um DIENSTvergehen, sondern um vergehen die ausserhalb des Dienstes begangen worden sind!

Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Persönliche Meinung: Würdet ihr jemanden in Eure Wohnung lassen, ggf. noch ohne euer Beisein, der wegen Diebstahl und Unterschlagung bekannt ist? Kann jemand, der am Wochenende gerne mal austickt und Leute verprügelt mit den Aufgaben einer Feuerwehr/HiOrg in Einklang stehen?

Meiner Meinung nach eher nicht.
Ok, hier hast du weitestgehend recht. Wobei ich auch hier eine Einzelfallbewertung durchführen muss. So kann ein Diebnstahl ja auch sein das z.b. sich jemand einfach um den Sandkasten des Kindes wieder aufzufüllen ohne darüber nachzudenken einfach einen Eimer Sand vom 10m3 Haufen der Baustelle gegenüber geholt hat und dabei gesehen wurde.
Also das währe für mich noch kein Grund ein besonderes Misstrauen zu entwickeln, obwohl es juristisch natürlich ein Diebstahl ist.

Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Etwas anderes ist zum Beispiel, dass jemand einen Verkehrsunfall verursacht, ohne eine besondere Schuld (Alkohol, Drogen, unangepasste Geschwindigkeit o.ä.) zu haben und deshalb wegen Körperverletzung belangt wird.
Da ist dann Augenmaß gefragt, im Zweifel ist aber so zu entscheiden, dass Schaden von der Organisation abgewendet wird.
Du meinst also Taten aus Fahrlässigkeit? OK, da sind wir uns einig, Vergehen die aus einfacher Fahrlässigkeit begangen worden sind, sind für mich kein Grund an der Zuverlässigkeit zu zweifeln, zumindest solange es nicht gehäuft vorkommt.

Aber zu michis "fiktiven" Beispiel:
Hier kommt es meiner Ansicht nach auf mehrere Faktoren an:
1. Wann wurde die Tat begangen, liegt es vieleicht schon einiges zurück? Wenn jemand mit 16 einmalig Mist baut muss man Ihn deshalb nicht mit 18 aus der Org schmeißen.

2. Wie sind die Umstände der Tat?
Gef. KV heißt ja i.d.R. das er entweder ein "Werkzeug" (Stange, Stein, Holzlatte) benutzt hat, oder mit mehreren zusammen die Tat begangen hat, oder halt besonders intensiv bei der Sache war.
Es kann sich dahinter also der "Schläger" verbergen, der wahllos jemanden aus der MEnge heraus angegriffen hat und diesen besonders schwer verletzt hat, oder halt der "normale Jegendliche" der vom Gegenüber immer wieder provoziert, vieleicht sogar angegriffen wurde, sich daraufhin im Affekt den nächstbesten Gegenstand gegriffen hat und damit einmal zugeschlagen, evtl. sogar ohne besonders schwerwiegende Verletzungen.

Während die erstere Person sicherlich am besten sofort entfernt würde, so sehe ich bei dem zweiten Fall dazu überhaupt keine Veranlassung!

Genau so verhält es sich mit den anderen "kleineren" Vergehen...

Und mal ehrlich: Wer hat in seiner Jugend mal nicht mist gebaut... Nur waren die einen halt schlau genug sich nicht erwischen zu lassen ;-) und andere hatten halt Pech. Wenn ich mir anschaue was wir als Kinder so alles gemacht haben, (was ich auch heute noch "Harmlos" finde) und was man daraus aber konstruieren könnte.

DAvon abgesehn kenne ich doch einige Leute die in Ihrer Jugendzeit öfter mal probleme hatten und heute bei der Polizei, dem Zoll oder der BF Ihren Dienst versehen...

Gruß
Carsten

P.S. Achja, wobei mir Einfällt das Serienstraftäter oder solche die Straftaten wie Brandstiftung begangen haben sofort aus den Orgs entfernt werden sollten und auch keine Chance auf Mitgliedschaft mehr bekommen dürften (wie z.b. unser toller Brandstifterverein!)