Also, in NRW ist es so, das die IRLS alleinig das Alamierungsrecht hat. Der EL vor Ort, egal ob bei RD-EInsätzen oder FW-Eiunsätzen gibt lediglich seinen Bedarf an dei LS an. Es besteht zwar in vielen ELW2 (oder in den verbliebenen ELW 3) die möglichkeit zu alamierung, aber dies ist nur für Sonderfälle, in denen die LS nciht mehr arbeiten kann gedacht. Einsatzkräfte die dann einmal einem Einsatz zugeordnet sind, werden dann natürlich durch den ELW koordiniert und eingesetzt.

EIn ELW 2 ist in den meisten Städten das Standardeinsatzleitfahrzeug für den "normalen" Einsatz (Wohnhausbrand, VU,...) und wird laut den AAO´s automatisch mitalamiert