Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Nö. Rein versicherungsrechtlich kann man mit Badehosen antreten.
Und Badelatschen. Und noch Geld bekommen ;)

Zitat Zitat von knutpotsdam
In der ersten Einsatzphase inkl. Anfahrt zu einem Brandeinsatz [k](1)[/k] sollten Überjacke/ Überhose getragen werden, da eine genaue Lagebeurteilung noch aussteht.
Die Überkleidung sollte auch während der ersten Löschmaßnahmen getragen werden[k](2)[/k], zumindest solange wie offenes Feuer bekämpft wird (Gefahr der Ausbreitung etc.).
einigen wir uns auf

"(1) Brände, bei denen ein Innenangriff möglich sein könnte"

"(2) solange von der Überbekleidung keine weiteren Gefahren ausgehen"