Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Was die dann sagen? Ich tippe auf § 12 der UVV...
Die UVT haben auch die Aufgaben der Beratung ihrer Unternehmen und Versicherten, wenn man sich dann mit einer derartigen Frage an sie wendet, bekommt man mit etwas Glück eine fachkundige Antwort, die auch ein gewisses Gewicht aufweist.

Insbesondere da der von Dir genannte § zu dieser speziellen Frage nur sehr allgemeine Aussagen trifft. Natürlich wird irgendwann wieder die Gefährdungsbeurteilung auftauchen, was daran liegt, das kein Mitarbeiter des UVT am Telefon irgendeine verbindliche Aussage über Dinge treffen wird, die in den Aufgabenbereich des Unternehmers fallen. Trotzdem bekommt man vmtl. eine fachkundige Einschätzung. Insbesondere da die nicht angepasste PSA hier eine zusätzliche Gefährdung darstellt.




Vom grundsätzlichen Tragen eines Atemschutzgerätes, gerade eines Filtergerätes, halte ich bei Flächenbränden übrigens aus genau diesem Grund nichts.