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Thema: Tragen von Einsatzkleidung bei Wald & Flächenbränden

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    da war mal ein Bericht im Feuerwehrmagazin aus Griechenland und anderen Ländern mit viel Erfahrung in sowas, die haben leichte Kleidung empfohlen,also keine Hupf 1 oder 4, eher 2 und 3 . weil die dicken Sachen kein Mensch das sonst aushält.

  2. #2
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    In welcher Ausgabe es war, weist du auch nicht zufällig oder??

    Weil bei mir in der Wehr eingie Kameraden meinen Die Dicken Hosen und Jacken anziehen zu müssen...

    Gruß Ich

  3. #3
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    Bei uns wird gesagt, das die einfache Schutzbekleidung bei Wald und Flächenbränden reicht. Weil Hupf irgendwie keinen Sinn macht, Überhitzt, und wenn man nen anständigen Flächenbrand hat, nur unnötig bei der ganzen rumrödelei belastet.

    Ich bin mir ziemlich sicher, das es da keine Vorschrift zu gibt, die Vorschreibt, was beim Flächenbrand zu tragen ist, weil wenn, heisst es in den Dienstvorschriften eigentlich immer, das angemessene Schutzbekleidung zu tragen ist.

  4. #4
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    aha okay danke

  5. #5
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    Der leichte Feuerwehrschutzanzug, also sowas wie HuPF 2 und 3, ist die "normale" PSA, alles andere, z. B. Überbekleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen soll/muss nur bei entsprechendem Bedarf getragen werden. Der ist bei einem Flächenbrand nicht gegeben, im Gegenteil, durch die stark isolierende Bekleidung entstehen zusätzliche Gefährdungen, ohne dass die Kleidung einen notwendigen Schutz bietet.

    Im Zweifel mal den zuständigen Unfallversicherungsträger anrufen und nachfragen, was die dazu sagen.

  6. #6
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    ... ich würde die Kameraden allerdings darauf hinweisen, dass bei Flächenbränden Atemschutz zu tragen ist in Form von zumindest Filtergerät!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    ... ich würde die Kameraden allerdings darauf hinweisen, dass bei Flächenbränden Atemschutz zu tragen ist in Form von zumindest Filtergerät!
    Ist sicherliche eine Option, aber nicht so verbindlich wie von dir geschrieben. Dazu kommt das es Wehren gibt die wenig oder gar keine Filter vorhalten.

    Zitat Zitat von feuerwehrotto
    Kann mir einer sagen wo ich eine Datei oder ein Schreiben her bekomme wo drauf steht was bei Wald oder Flächenbränden für Einsatzkleidung angezogen werden soll??!!
    Das sollte einem doch der Gesunde Menschenverstand sagen.
    Wenn nicht sollte man sich überlegen warum Überjacken auch gerne als "Schutzkleidung vor Stichflammenbildung", "Überjacke zur Brandbekämpfung" oder aber "Überbekleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen" bezeichnet werden.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Im Zweifel mal den zuständigen Unfallversicherungsträger anrufen und nachfragen, was die dazu sagen.
    Was die dann sagen? Ich tippe auf § 12 der UVV...

  9. #9
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Was die dann sagen? Ich tippe auf § 12 der UVV...
    Und dann kommt bestimmt das böse G- Wort

    Gefährdungsanalyse...

    Aber bei uns wurde vor Jahren bei über 30°C zur Jahreshauptübung die Nomexjacke befohlen mit den Worten "Was gut für die Kälte ist ist auch gut für die Hitze"
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  10. #10
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Was die dann sagen? Ich tippe auf § 12 der UVV...
    Die UVT haben auch die Aufgaben der Beratung ihrer Unternehmen und Versicherten, wenn man sich dann mit einer derartigen Frage an sie wendet, bekommt man mit etwas Glück eine fachkundige Antwort, die auch ein gewisses Gewicht aufweist.

    Insbesondere da der von Dir genannte § zu dieser speziellen Frage nur sehr allgemeine Aussagen trifft. Natürlich wird irgendwann wieder die Gefährdungsbeurteilung auftauchen, was daran liegt, das kein Mitarbeiter des UVT am Telefon irgendeine verbindliche Aussage über Dinge treffen wird, die in den Aufgabenbereich des Unternehmers fallen. Trotzdem bekommt man vmtl. eine fachkundige Einschätzung. Insbesondere da die nicht angepasste PSA hier eine zusätzliche Gefährdung darstellt.




    Vom grundsätzlichen Tragen eines Atemschutzgerätes, gerade eines Filtergerätes, halte ich bei Flächenbränden übrigens aus genau diesem Grund nichts.

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