Hallo,
nun möchte ich auch mal meinen Senf dazugeben.
In der ersten Einsatzphase inkl. Anfahrt zu einem Brandeinsatz sollten Überjacke/ Überhose getragen werden, da eine genaue Lagebeurteilung noch aussteht.
Die Überkleidung sollte auch während der ersten Löschmaßnahmen getragen werden, zumindest solange wie offenes Feuer bekämpft wird (Gefahr der Ausbreitung etc.).
Für die Nachlöscharbeiten bzw. wenn eine weitere Gefährdung der Kräfte durch das Feuer ausgeschlossen werden kann, gibts "Kleidungserleichterung".
Rein (versicherungs)rechtlich siehts m.E. nach wie folgt aus: (direkte) Brandbekämpfung = Überbekleidung. Ausnahmen müssen sich immer begründen lassen. Dies dürfte aber bei z.B. 1 Meter hohen Flammen (Anfangsphase) schwer werden... Kenne einige Kameraden, die überraschend fast vom Feuer eingeschlossen wurden und sehr froh über ihre getragene Überjacken waren.
Gruß
Knut