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Thema: Tragen von Einsatzkleidung bei Wald & Flächenbränden

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von offi Beitrag anzeigen
    Angeblich sollen unsere Jacken auch im Straßenverkehr zugelassen sein, wir haben dieses Modell: http://www.internet-waescherei.de/jacke_Schurwolle.jpg (hab den link mal gegoogelt)

    Nur finde ich in den Jacken keinerlei vermerk der EN 471.
    Kann es sein, dass die Jacke zwar genug reflex Fläche hat, aber nicht nach der EN471 geprüft wurde? Oder geht dieser Punkt in einer anderen Norm mit auf?
    Das scheint eine Jacke nach HuPF 1 zu sein?
    Für die (und nur für die) gibt und gab es die Aussage einzelner Unfallversicherungsträger, dass die Warnwirkung der einer Warnkleidung nach DIN EN 471 Kl. 2 entspricht, die sogenannten Quasi-Warnwirkung. Die Jacke an sich ist also nicht nach DIN EN 471 Kl. 2 zugelassen, der UVT sagt, dass man auf Warnkleidung verzichten kann, wenn diese Jacke getragen wird, da die Warnwirkung als gleich anerkannt ist, also ein Entgegenkommen der UVT an die Feuerwehren.
    Ob das noch in deinem Bundesland aktuell ist oder jemals galt, kann ich nicht sagen.

  2. #2
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    Hallo,
    nun möchte ich auch mal meinen Senf dazugeben.

    In der ersten Einsatzphase inkl. Anfahrt zu einem Brandeinsatz sollten Überjacke/ Überhose getragen werden, da eine genaue Lagebeurteilung noch aussteht.
    Die Überkleidung sollte auch während der ersten Löschmaßnahmen getragen werden, zumindest solange wie offenes Feuer bekämpft wird (Gefahr der Ausbreitung etc.).
    Für die Nachlöscharbeiten bzw. wenn eine weitere Gefährdung der Kräfte durch das Feuer ausgeschlossen werden kann, gibts "Kleidungserleichterung".

    Rein (versicherungs)rechtlich siehts m.E. nach wie folgt aus: (direkte) Brandbekämpfung = Überbekleidung. Ausnahmen müssen sich immer begründen lassen. Dies dürfte aber bei z.B. 1 Meter hohen Flammen (Anfangsphase) schwer werden... Kenne einige Kameraden, die überraschend fast vom Feuer eingeschlossen wurden und sehr froh über ihre getragene Überjacken waren.

    Gruß
    Knut

  3. #3
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    Zitat Zitat von knutpotsdam Beitrag anzeigen
    Rein (versicherungs)rechtlich siehts m.E. nach wie folgt aus: (direkte) Brandbekämpfung = Überbekleidung.
    Nö. Rein versicherungsrechtlich kann man mit Badehosen antreten.

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Nö. Rein versicherungsrechtlich kann man mit Badehosen antreten.
    Und Badelatschen. Und noch Geld bekommen ;)

    Zitat Zitat von knutpotsdam
    In der ersten Einsatzphase inkl. Anfahrt zu einem Brandeinsatz [k](1)[/k] sollten Überjacke/ Überhose getragen werden, da eine genaue Lagebeurteilung noch aussteht.
    Die Überkleidung sollte auch während der ersten Löschmaßnahmen getragen werden[k](2)[/k], zumindest solange wie offenes Feuer bekämpft wird (Gefahr der Ausbreitung etc.).
    einigen wir uns auf

    "(1) Brände, bei denen ein Innenangriff möglich sein könnte"

    "(2) solange von der Überbekleidung keine weiteren Gefahren ausgehen"
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    Um bei einem üblichen Flächenbrand mal vor einem kurzen Kontakt mit den Flammen zu schützen, reicht eigentlich auch die dünne Garnitur, zumindest in der Ausführung, wie sie bei uns getragen wird (Kermel-Viskose, relativ dick - bei dünnen, 20 Jahre alten Baumwollhosen und den Gummijacken kann das anders aussehen). Damit kann man dann z. B. mal kurz durch den Flammensaum hindurch in die bereits verbrannte Fläche treten, wenn es denn unbedingt sein muss.

    Wer sich aber von einem richtigen Waldbrand oder einem brennenden Kornfeld, da sind die Flammen dann deutlich größer als ein Meter und das Feuer ist rasend schnell, einschließen lässt, hat auch durch die Überbekleidung wenig Schutz und schon vorher einen schwerwiegenden Fehler gemacht.
    In solchen Lagen steigt dann eher noch die Gefährdung der Einsatzkräfte durch die Überbekleidung wegen Gelände, Witterung, körperlicher Anstrengung etc.

    Wenn Überbekleidung nötig sein sollte, dann bitte konsequent mit Überhose (das Feuer kommt von unten) und Flammschutzhaube (Verbrennungen im Gesicht sind echt unschön). Das macht aber wohl kaum einer.

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