Das scheint eine Jacke nach HuPF 1 zu sein?
Für die (und nur für die) gibt und gab es die Aussage einzelner Unfallversicherungsträger, dass die Warnwirkung der einer Warnkleidung nach DIN EN 471 Kl. 2 entspricht, die sogenannten Quasi-Warnwirkung. Die Jacke an sich ist also nicht nach DIN EN 471 Kl. 2 zugelassen, der UVT sagt, dass man auf Warnkleidung verzichten kann, wenn diese Jacke getragen wird, da die Warnwirkung als gleich anerkannt ist, also ein Entgegenkommen der UVT an die Feuerwehren.
Ob das noch in deinem Bundesland aktuell ist oder jemals galt, kann ich nicht sagen.