Zitat von knutpotsdam Rein (versicherungs)rechtlich siehts m.E. nach wie folgt aus: (direkte) Brandbekämpfung = Überbekleidung. Nö. Rein versicherungsrechtlich kann man mit Badehosen antreten.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Foren-Regeln