Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Die Disziplinarbefugnis hat bei Angehörigen der FF der LdF (s. LVO FF NRW).

Das Innenministerium ist oberste Aufsichtsbehörde, es würde mich wundern, wenn solche Sachen unter das Weisungsrecht des § 33 FSHG NRW fallen.
Die ganze Diskussion zwischen dir und Überhose möchte ich jetzt nicht eingehen, auch wenn kurz sagen möchte, dass ich Überhose vollkommen recht gebe!

Ich will dir nur mal eine Frage stellen: Wie ist das mit dem LdF geregelt, wer oder was ist der Ldf? Sprechen wir vom gleichen LdF ... gibt da in NRW 'ne ziemlich präzise hierarische Ordnung. Und wenn die eine Instanz nicht dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, tuts eben die nächst höchste.

Man muss auch manchmal zwischen den Zeilen lesen und ab und an mal weiter Denken als von A nach B ...