Zitat Zitat von FFWBRK Beitrag anzeigen
Also kann mir jetzt einer ne antwort geben ja oder nein ob es erlaubt ist ein Magnetblaulicht auf dem Dach zu haben das aber abnehmbar ist und nicht betriebsbereit ist z.B. Leuchtmittel entfernt.
Ganz Klare Antwort: Es ist VERBOTEN !...

Erklärung: StVZO §(grad entfallen) Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeuge MÜSSEN zugelassen sein.

Desweiteren ebenfalls in der StVZO, Alle an Fahrzeugen angebrachten Lichttechnischen Geräte MÜSSEN funktionieren...

Somit wäre eins von beidem immer ein Verstoß ^^

Fazit: Auch ein nicht betriebsbereites Blaulicht MUSS eingetragen sein (so ne kleine Spielfunzel wo ein Teelicht heller ist, wird vermutlich keiner anmeckern ^^)

MfG Fabsi