Ganz Klare Antwort: Es ist VERBOTEN !...
Erklärung: StVZO §(grad entfallen) Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeuge MÜSSEN zugelassen sein.
Desweiteren ebenfalls in der StVZO, Alle an Fahrzeugen angebrachten Lichttechnischen Geräte MÜSSEN funktionieren...
Somit wäre eins von beidem immer ein Verstoß ^^
Fazit: Auch ein nicht betriebsbereites Blaulicht MUSS eingetragen sein (so ne kleine Spielfunzel wo ein Teelicht heller ist, wird vermutlich keiner anmeckern ^^)
MfG Fabsi