vllt. kannst du das vergleichen mit "ich kleb mir nen polizei aufkleber auf die tür" darfste ja auch net. du machst dich damit in einer gewissen weiße erkenntlich als BOSler. würde ich so erklären
vllt. kannst du das vergleichen mit "ich kleb mir nen polizei aufkleber auf die tür" darfste ja auch net. du machst dich damit in einer gewissen weiße erkenntlich als BOSler. würde ich so erklären
die frage von "FFWBRK" ar doch, was passiert, wenn das Blaulicht NICHT BETREIBSBEREIT auf dem dach steht...
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
joa ich weiß, machst dich ja auch mit ausgeschaltetem blaulicht erkennbar
hab letzten auf der autobahn nen irren gesehen, der ist vor mir eingeschert, kam von ner auffahrt hoch mit blaulicht, mit so nem dachaufsetzer. der fuhr so nen kleinwagen. ob der wirklich von ner BOS war........ hatte auch normales nummernschild, also nichts so en städtiches AA - 112 z.b.
...halt ihn doch mal an und frag ihn ;-)
...wenn dir dann ne Schusswaffe entgegenlächelt, wird's wohl die Polizei gewesen sein...
NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
Schni-Schna-Schnappatmung...
kam ja letztens noch en bericht im tv. mit zivilwagen und blaulicht angehalten, 1 schwerverletzer und 1 toter, wurden mit ner pumpgun hingerichtet
...nu ja, streng genommen wurde dann ja nur EINER "hingerichtet", aber schlimm genug....
Nur, was hat das damit zu tun???
NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
Schni-Schna-Schnappatmung...
ne war jetzt auf meinen fall auf der autobahn bezogen, mit dem anhalten, dann seh ich zwar ne waffe bekomm sie aber auch zu spüren oder wie :D
Häää??? *rätsel*
NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
Schni-Schna-Schnappatmung...
Geändert :-D
Geändert von stadel21 (19.02.2008 um 11:34 Uhr)
`Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean`
wortsalat aber ich weiß was du meinst =)"Wir können es Ihnen nicht verbieten, da es ein Spielzeug unseres Sohnes ist, aber sie würden darum bitten, es nicht auf dem Amaturenbrett stehen zu haben."
jaja mit freundlichkeit geht alles, wären die noch frech gewesen hätte ich das aus protest da stehen gelassen. so mag man sie doch, die kollegen in grün-weiß
Also kann mir jetzt einer ne antwort geben ja oder nein ob es erlaubt ist ein Magnetblaulicht auf dem Dach zu haben das aber abnehmbar ist und nicht betriebsbereit ist z.B. Leuchtmittel entfernt.
Werd nicht ganz schlau aus den Ganzen Beiträgen und auch aus den vorhergehenden Thread nicht,,,!
Mfg
Geändert von FFWBRK (16.02.2008 um 00:02 Uhr)
Ich sach jetzt mal ja, da es bei mir ja der Fall war und ich keine Strafe gekriegt hab und auch nicht im Knast sitze :-D
`Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean`
Ganz Klare Antwort: Es ist VERBOTEN !...
Erklärung: StVZO §(grad entfallen) Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeuge MÜSSEN zugelassen sein.
Desweiteren ebenfalls in der StVZO, Alle an Fahrzeugen angebrachten Lichttechnischen Geräte MÜSSEN funktionieren...
Somit wäre eins von beidem immer ein Verstoß ^^
Fazit: Auch ein nicht betriebsbereites Blaulicht MUSS eingetragen sein (so ne kleine Spielfunzel wo ein Teelicht heller ist, wird vermutlich keiner anmeckern ^^)
MfG Fabsi
@ FFBRK Und Du bist Dir gaaaaaaaaaaaaaanz sicher, dass Du nicht der jemand mit dem "kaputten" Blaulicht war....
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