Es ist soweit ich weiß doch verboten, frage mich jetzt bitte nicht nach genauem gesetz etc..
Den man darf soweit ich weiß nur das am Fahrzeug betreiben was dafür zugelassen wurde also in den Papieren steht also egal ob fest installiertes BL oder Aufsetzbares (wie z.B Zivilfahrzeuge der POL) bei denen steht die SOSI ja auch im Fahrzeugschein.
Siehe die entsprechenden Paraghrapen der StvO.
Wenn man sich ein altes Miltärefahrzeug kauft und dort ist z.B. eine Rundumleuchte in Orange noch montiert, muss man diese Abmontieren bzw. Verdecken soweit ich weiß.
Also was soll daran erlaubt sein ein Blaulicht einfach mal so sich auf das Dach zu setzen...