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Thema: Blaulichtatrappe auf dem privat PKW ?

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  1. #1
    FFWBRK Gast

    Blaulichtatrappe auf dem privat PKW ?

    Hallo,

    Hatten heute eine rege Diskussion in der Rettungswache darüber wie es bei einer polizeilichen Kontrolle oder auch im Falle eines Verkehrsunfalles aussieht wenn ich z.B. folhgendes Blaulicht auf meinem Dach habe:

    http://shop.wiltec.info/tabshop_s/ma...chte_blau.html

    Aber das Blaulicht so Präpariert z.B. Kabel oder Stecker oder Leuchtmittel entfernt wurde sie also nicht Betriebstbereit ist?

    Und es auch ned in Betrieb ist ( war ) bzw Genommen werden kann...

    Mfg

  2. #2
    Registriert seit
    18.04.2006
    Beiträge
    1.599
    Also Ideen hast du...

    Was bringt dir das? Nichts, oder? ausser dass es ziemlich Bescheuert aussieht. Vor allem, wenn dich dann auch noch Leute kennen! Da machst dich doch nur noch lächerlich...

  3. #3
    FFWBRK Gast
    hallo,

    Ich habe das nicht vor sondern ein Verrückter von uns ( Bereitschaft DRK ) hat das so gemacht und jetzt wollen wir ( Hauptamtliche Mitarbeiter ) Wissen ob dies so in Ordnung ist !

    Mfg

  4. #4
    Registriert seit
    02.02.2003
    Beiträge
    130
    Es ist soweit ich weiß doch verboten, frage mich jetzt bitte nicht nach genauem gesetz etc..
    Den man darf soweit ich weiß nur das am Fahrzeug betreiben was dafür zugelassen wurde also in den Papieren steht also egal ob fest installiertes BL oder Aufsetzbares (wie z.B Zivilfahrzeuge der POL) bei denen steht die SOSI ja auch im Fahrzeugschein.

    Siehe die entsprechenden Paraghrapen der StvO.

    Wenn man sich ein altes Miltärefahrzeug kauft und dort ist z.B. eine Rundumleuchte in Orange noch montiert, muss man diese Abmontieren bzw. Verdecken soweit ich weiß.

    Also was soll daran erlaubt sein ein Blaulicht einfach mal so sich auf das Dach zu setzen...

  5. #5
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344
    Schau doch einfach mal hier:

    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

    Die Aufzählung ist übrigens abschließend! Und da steht nichts von "Privatfahrzeugen von Angehörigen der Rettungsdienst oder vergleichebaren BOS".
    Geändert von Poli (16.02.2008 um 06:19 Uhr)

  6. #6
    FFWBRK Gast
    ja aber ich verstehe es nicht ...

    es ist ja eigentlich kein Festeinabu also kein Eintrag vom TÜV erforderlich soweit ich weis

    und da es ohne funktion ist, ja auch kein Missbrauch von Sonderrechten...

    Weil wenn du einen Verchromten Statt Schwarzen Kennzeichen Halter verwendest must du es ja auch nicht eintragen lassen oder ?


    Mfg

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