ja aber ich verstehe es nicht ...
es ist ja eigentlich kein Festeinabu also kein Eintrag vom TÜV erforderlich soweit ich weis
und da es ohne funktion ist, ja auch kein Missbrauch von Sonderrechten...
Weil wenn du einen Verchromten Statt Schwarzen Kennzeichen Halter verwendest must du es ja auch nicht eintragen lassen oder ?
Mfg