...halt ihn doch mal an und frag ihn ;-)
...wenn dir dann ne Schusswaffe entgegenlächelt, wird's wohl die Polizei gewesen sein...
...halt ihn doch mal an und frag ihn ;-)
...wenn dir dann ne Schusswaffe entgegenlächelt, wird's wohl die Polizei gewesen sein...
NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
Schni-Schna-Schnappatmung...
kam ja letztens noch en bericht im tv. mit zivilwagen und blaulicht angehalten, 1 schwerverletzer und 1 toter, wurden mit ner pumpgun hingerichtet
...nu ja, streng genommen wurde dann ja nur EINER "hingerichtet", aber schlimm genug....
Nur, was hat das damit zu tun???
NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
Schni-Schna-Schnappatmung...
ne war jetzt auf meinen fall auf der autobahn bezogen, mit dem anhalten, dann seh ich zwar ne waffe bekomm sie aber auch zu spüren oder wie :D
Wieso sollte man denn auch auf die hirnrissige Idee kommen, ein Fahrzeug mit Blaulicht anzuhalten, nur weil man den Verdacht hat, dass das Blaulicht rechtswidrig benutzt wird???
Wo ist da die rechtliche Grundlage???
Wer Polizei spielen will, soll sich an den PC setzen oder sowas...
NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
Schni-Schna-Schnappatmung...
Häää??? *rätsel*
NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
Schni-Schna-Schnappatmung...
Geändert :-D
Geändert von stadel21 (19.02.2008 um 11:34 Uhr)
`Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean`
wortsalat aber ich weiß was du meinst =)"Wir können es Ihnen nicht verbieten, da es ein Spielzeug unseres Sohnes ist, aber sie würden darum bitten, es nicht auf dem Amaturenbrett stehen zu haben."
jaja mit freundlichkeit geht alles, wären die noch frech gewesen hätte ich das aus protest da stehen gelassen. so mag man sie doch, die kollegen in grün-weiß
Habs geändert. :-D
`Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean`
Hallo Leute!
Es gibt bereits eine Diskussion darüber.
Siehe hier: http://funkmeldesystem.de/foren/show...ight=Blaulicht
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Also kann mir jetzt einer ne antwort geben ja oder nein ob es erlaubt ist ein Magnetblaulicht auf dem Dach zu haben das aber abnehmbar ist und nicht betriebsbereit ist z.B. Leuchtmittel entfernt.
Werd nicht ganz schlau aus den Ganzen Beiträgen und auch aus den vorhergehenden Thread nicht,,,!
Mfg
Geändert von FFWBRK (16.02.2008 um 00:02 Uhr)
Ich sach jetzt mal ja, da es bei mir ja der Fall war und ich keine Strafe gekriegt hab und auch nicht im Knast sitze :-D
`Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean`
kannst du das mal genau erläutern... wo du dein Blaulicht plaziert hattes.... wie es aussah eventuell bild?
Danke mfg
Ganz Klare Antwort: Es ist VERBOTEN !...
Erklärung: StVZO §(grad entfallen) Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeuge MÜSSEN zugelassen sein.
Desweiteren ebenfalls in der StVZO, Alle an Fahrzeugen angebrachten Lichttechnischen Geräte MÜSSEN funktionieren...
Somit wäre eins von beidem immer ein Verstoß ^^
Fazit: Auch ein nicht betriebsbereites Blaulicht MUSS eingetragen sein (so ne kleine Spielfunzel wo ein Teelicht heller ist, wird vermutlich keiner anmeckern ^^)
MfG Fabsi
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