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Thema: Blaulichtatrappe auf dem privat PKW ?

  1. #31
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    Zitat Zitat von DLK23/12 Beitrag anzeigen
    (fragt mich nicht nach dem Paragraph) dürfen an einem Fahrzeug nur solche Teile angebracht sein die auch einen Nutzen haben!
    Deswegen fallen die BMW 3er Stummelantennen bei komisch getunten Golfs auch weg...
    Den Paragraphen musst Du mir mal zeigen/nennen!

    Wenn es den wirklich geben würde, müsste man jeden ansatzweise getunten Pkw aus dem Verkehr ziehen!
    Geändert von Poli (16.02.2008 um 11:50 Uhr)

  2. #32
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    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    wo steht das ich mir keinen deckel einer rkl aufs dach pfriemeln darf?
    Eigentlich ganz einfach:

    Deckel einer originalen RKL ---> Gehört zu einer Beleuchtungseinrichtung ---> Muss somit funktionieren ---> Darfst du funktionierend aber nicht drauf haben... (Ich weis, ein Teufelskreis *g*)

    Wenn du willst, komm ich dich das WE hier mal besuchen, hab noch nen etwas in mitleidenschaft geratenen Movia-D Deckel hier rumfliegen, dann darfste das mal austesten...
    (Allerdings mach ICH dann das Beweisvideo :) )

    MfG Fabsi

  3. #33
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    Kurzer Einschub:
    Wir haben mal bei der Polizei nachgefragt:
    Wenn man ein Blaulicht aufs Dach des Auto stellt und nicht einschaltet und das Auto steht ( Motor ist aus) ist es erlaubt.
    Jedenfalls nicht verboten!!!
    Intelligenz bezeichnet im weitesten Sinne die Fähigkeit zum Erkennen von Zusammenhängen und zum Finden von Problemlösungen. Intelligenz kann auch als die Fähigkeit, den Verstand zu gebrauchen, angesehen werden. Sie zeigt sich im vernünftigen Handeln. In der Psychologie ist Intelligenz ein Sammelbegriff für die kognitiven Fähigkeiten des Menschen, also die Fähigkeit, zu verstehen, zu abstrahieren und Probleme zu lösen, Wissen anzuwenden und Sprache zu verwenden

  4. #34
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    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    @ffwbrk:

    da du mir per PN nicht antwortest frag ich dich hier mal ;) auf welcher schule willst du deinen rettass gemacht haben?
    was sollen solche fragen jetzt hier?
    das hat doch mit dem Thema überhaupt gar nichts zu tun...
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  5. #35
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    Zitat Zitat von FFW-Siegen Beitrag anzeigen
    Kurzer Einschub:
    Wir haben mal bei der Polizei nachgefragt:
    Wenn man ein Blaulicht aufs Dach des Auto stellt und nicht einschaltet und das Auto steht ( Motor ist aus) ist es erlaubt.
    Jedenfalls nicht verboten!!!
    Gilt das für den öffentlichen Strassenverkehr oder für ein privates Grundstück?

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Wer es wirklich nötig hat, sich eine Blaulichtattrappe aufs Dach zu stellen, sollte sich ernsthaft überlegen, ob es nicht das ein oder andere Medikament gibt, das einem bei der Bewältigung von Alltagssituationen hefen könnte... ;-)

  6. #36
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    Im öffentlichen Staßenverkehr! aber: Nicht eingeschaltet und Motor aus!

    Frag doch einfach mal bei deiner Polizeiinspektion nach.
    Haben wir auch gemacht.
    Intelligenz bezeichnet im weitesten Sinne die Fähigkeit zum Erkennen von Zusammenhängen und zum Finden von Problemlösungen. Intelligenz kann auch als die Fähigkeit, den Verstand zu gebrauchen, angesehen werden. Sie zeigt sich im vernünftigen Handeln. In der Psychologie ist Intelligenz ein Sammelbegriff für die kognitiven Fähigkeiten des Menschen, also die Fähigkeit, zu verstehen, zu abstrahieren und Probleme zu lösen, Wissen anzuwenden und Sprache zu verwenden

  7. #37
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    Zitat Zitat von WAF-18-83-1 Beitrag anzeigen
    was sollen solche fragen jetzt hier?
    das hat doch mit dem Thema überhaupt gar nichts zu tun...
    der ffwbrk weiß warum ich das frage ;)

    ich komm nicht ganz hinter was das mit dem blaulicht für einen sinn haben soll. sollen die leute gucken und mit dem finger drauf zeigen und sagen "boah guck mal der hatn blaulicht, der muss aber wichtig sein" , das muss echt was mit minderwertigskeitskomplexen zutun haben.

  8. #38
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    Zitat Zitat von FFW-Siegen Beitrag anzeigen
    Frag doch einfach mal bei deiner Polizeiinspektion nach.
    Haben wir auch gemacht.
    Und dann kommt vor Gericht das große Heulen, weil hier in Deutschland glücklicherweise Nicht die Polizei für die Rechtsprechung zuständig ist... ^^

    Mann, Kinder !!! (sorry, wenn ich das jetzt so schreiben muss)
    Lest euch doch einfach mal die gültigen Gesetze durch und Ihr werdet feststellen, dass das alles nur Müll ist, den Ihr da von euch gebt mit solchen Aussagen...

    MfG Fabsi *kopfschüttel*

  9. #39
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    @Fapicard:
    Mir ist es ja egal, ich mach so was nicht. ABER:
    Bitte diese Aussage mit Gesetzestext wiederlegen:

    Zitat Zitat von FFW-Siegen Beitrag anzeigen
    Im öffentlichen Staßenverkehr! aber: Nicht eingeschaltet und Motor aus!
    Geändert von abc-truppe (17.02.2008 um 12:10 Uhr) Grund: quote angepasst
    Intelligenz bezeichnet im weitesten Sinne die Fähigkeit zum Erkennen von Zusammenhängen und zum Finden von Problemlösungen. Intelligenz kann auch als die Fähigkeit, den Verstand zu gebrauchen, angesehen werden. Sie zeigt sich im vernünftigen Handeln. In der Psychologie ist Intelligenz ein Sammelbegriff für die kognitiven Fähigkeiten des Menschen, also die Fähigkeit, zu verstehen, zu abstrahieren und Probleme zu lösen, Wissen anzuwenden und Sprache zu verwenden

  10. #40
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    Kein Problem...

    StVZO
    § 16 Grundregel der Zulassung
    (1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen,


    Was also bedeuten würde, dass sich keine Fahrzeuge im bereich der StVO/StVZO aufhalten dürfen, die Nicht dieser Verordnung entsprechen...

    Und dazu dann auch hier noch Passus, bezüglich den "Ausgeschalteten Leuchten"

    StVZO
    § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
    (1) 1An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. 2Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. 3Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.

    MfG Fabsi

  11. #41
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    ... und ergänzend dazu gibt es ein Urteil (ich finde es im Moment nur nicht), dass auch parkende Autos (also Motor aus) am Strassenverkehr teilnehmen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #42
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    ...das wäre dann der sog. "ruhende Verkehr"
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  13. #43
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    Ein Bekannter hat einen ausgemusterten KTW gekauft. Die Blaulichter musste er mit kleinen "Säckchen" abdecken, ansonsten ist da alles betriebsbereit (Horn geht noch).

    Ich würde also mal davon ausgehen, dass es nicht erlaubt ist ein blaues Lichtlein aufs Dach zu stellen.

  14. #44
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    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Ein Bekannter hat einen ausgemusterten KTW gekauft. Die Blaulichter musste er mit kleinen "Säckchen" abdecken, ansonsten ist da alles betriebsbereit (Horn geht noch).
    Das sich die wenigsten TÜV-Prüfer genauer mit der Materie auseinander setzen, dürfte hinreichend bekannt sein...

    Wenn jetzt aber jemand mit einem solchen Auto (in den Papieren ausgetragene Wegerechtsanlage) diese trotzdem benutzt, weil halt noch vorhanden und der TÜV-Prüfer hat nicht genau geguckt, isser trotzdem dran :D

    MfG Fabsi

  15. #45
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Wenn jetzt aber jemand mit einem solchen Auto (in den Papieren ausgetragene Wegerechtsanlage) diese trotzdem benutzt, weil halt noch vorhanden und der TÜV-Prüfer hat nicht genau geguckt, isser trotzdem dran :D

    MfG Fabsi
    Genau das wollte ich damit ausdrücken... soll heissen, wenn er die Säcke jetzt runter machen würde und mit den normalen blauen Lampen durch die Gegend fährt gibts bestimmt einen auf`s Säckchen.

    Er musste übrigens auch den umlaufenden leuchtroten Streifen mit einer anderen Farbe übermalen... weil tagesleuchtrot halt nur BOS-ler führen dürfen.

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