...das wäre dann der sog. "ruhende Verkehr"
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Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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Ein Bekannter hat einen ausgemusterten KTW gekauft. Die Blaulichter musste er mit kleinen "Säckchen" abdecken, ansonsten ist da alles betriebsbereit (Horn geht noch).
Ich würde also mal davon ausgehen, dass es nicht erlaubt ist ein blaues Lichtlein aufs Dach zu stellen.
Das sich die wenigsten TÜV-Prüfer genauer mit der Materie auseinander setzen, dürfte hinreichend bekannt sein...
Wenn jetzt aber jemand mit einem solchen Auto (in den Papieren ausgetragene Wegerechtsanlage) diese trotzdem benutzt, weil halt noch vorhanden und der TÜV-Prüfer hat nicht genau geguckt, isser trotzdem dran :D
MfG Fabsi
Genau das wollte ich damit ausdrücken... soll heissen, wenn er die Säcke jetzt runter machen würde und mit den normalen blauen Lampen durch die Gegend fährt gibts bestimmt einen auf`s Säckchen.
Er musste übrigens auch den umlaufenden leuchtroten Streifen mit einer anderen Farbe übermalen... weil tagesleuchtrot halt nur BOS-ler führen dürfen.
Gruß Carsten
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Mal angenommen ich bin gerade auf der Autobahn, Auto gibt geist auf -> rechts ran!
Weil ich vielleicht gerade dumm in der Kurve stehe und ich zufällig ein Blaulicht dabei habe tu ichs aufs Dach um mich bemerkbar zu machen.. Erlaubt oder nicht?
Also mit Oranglicht ist es erlaubt oder da sagen sie zumindest nichts (2x festgestellt)
Meiner Ansicht nach: JA - da das Blaulicht alleine nur die Funktion einer Warnlampe hat und dadurch keine Wegerechte erlangt/beansprucht werden.
Gruß Carsten
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ansicht hin oder her es ist nicht erlaubt. mein gott was ihr immer mit eurem scheiss blaulicht habt das ist echt schlimm. kauft euch garnicht son ding und dann gibts auch keine probleme oder ständig die selben fragen - schöner nebeneffekt ihr macht euch nicht lächerlich und zum gespott in der löschgruppe.
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