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Thema: Blaulichtatrappe auf dem privat PKW ?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Ein Bekannter hat einen ausgemusterten KTW gekauft. Die Blaulichter musste er mit kleinen "Säckchen" abdecken, ansonsten ist da alles betriebsbereit (Horn geht noch).
    Das sich die wenigsten TÜV-Prüfer genauer mit der Materie auseinander setzen, dürfte hinreichend bekannt sein...

    Wenn jetzt aber jemand mit einem solchen Auto (in den Papieren ausgetragene Wegerechtsanlage) diese trotzdem benutzt, weil halt noch vorhanden und der TÜV-Prüfer hat nicht genau geguckt, isser trotzdem dran :D

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Wenn jetzt aber jemand mit einem solchen Auto (in den Papieren ausgetragene Wegerechtsanlage) diese trotzdem benutzt, weil halt noch vorhanden und der TÜV-Prüfer hat nicht genau geguckt, isser trotzdem dran :D

    MfG Fabsi
    Genau das wollte ich damit ausdrücken... soll heissen, wenn er die Säcke jetzt runter machen würde und mit den normalen blauen Lampen durch die Gegend fährt gibts bestimmt einen auf`s Säckchen.

    Er musste übrigens auch den umlaufenden leuchtroten Streifen mit einer anderen Farbe übermalen... weil tagesleuchtrot halt nur BOS-ler führen dürfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    ...weil tagesleuchtrot halt nur BOS-ler führen dürfen.
    Nö, stimmt so nicht!
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    Gruß Carsten
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Nö, stimmt so nicht!
    Sag lieber: Tagesleuchtrot zählt zu den Sonderfarben, die benehmigt werden müssen und für manche Fahrzeug "generalgenehmigt" sind ;)

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Mal angenommen ich bin gerade auf der Autobahn, Auto gibt geist auf -> rechts ran!
    Weil ich vielleicht gerade dumm in der Kurve stehe und ich zufällig ein Blaulicht dabei habe tu ichs aufs Dach um mich bemerkbar zu machen.. Erlaubt oder nicht?
    Also mit Oranglicht ist es erlaubt oder da sagen sie zumindest nichts (2x festgestellt)

  6. #6
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    Meiner Ansicht nach: JA - da das Blaulicht alleine nur die Funktion einer Warnlampe hat und dadurch keine Wegerechte erlangt/beansprucht werden.
    Gruß Carsten
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  7. #7
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    ansicht hin oder her es ist nicht erlaubt. mein gott was ihr immer mit eurem scheiss blaulicht habt das ist echt schlimm. kauft euch garnicht son ding und dann gibts auch keine probleme oder ständig die selben fragen - schöner nebeneffekt ihr macht euch nicht lächerlich und zum gespott in der löschgruppe.

  8. #8
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    ...hab ja auch gar keine Magnetfackel, bei mir sind alle Fackeln fest drangeschlossert und haben überwiegend sogar 'nen Astschutzbügel
    Gruß Carsten
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  9. #9
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    super pille bin fast neidisch geworden :P =))

  10. #10
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    Zitat Zitat von Luki Beitrag anzeigen
    Mal angenommen ich bin gerade auf der Autobahn, Auto gibt geist auf -> rechts ran!
    Also mit Oranglicht ist es erlaubt oder da sagen sie zumindest nichts (2x festgestellt)
    Zwischen nix sagen und erlaubt ist ein Unterschied. Und dazu kommt noch, auch da gibts eine Regelung, das nur bestimmte RKL dafür zulässig sind, und nicht jede gelbe Partyleuchte.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

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