Schau doch einfach mal hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
Die Aufzählung ist übrigens abschließend! Und da steht nichts von "Privatfahrzeugen von Angehörigen der Rettungsdienst oder vergleichebaren BOS".
Schau doch einfach mal hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
Die Aufzählung ist übrigens abschließend! Und da steht nichts von "Privatfahrzeugen von Angehörigen der Rettungsdienst oder vergleichebaren BOS".
Geändert von Poli (16.02.2008 um 06:19 Uhr)
ja aber ich verstehe es nicht ...
es ist ja eigentlich kein Festeinabu also kein Eintrag vom TÜV erforderlich soweit ich weis
und da es ohne funktion ist, ja auch kein Missbrauch von Sonderrechten...
Weil wenn du einen Verchromten Statt Schwarzen Kennzeichen Halter verwendest must du es ja auch nicht eintragen lassen oder ?
Mfg
vllt. kannst du das vergleichen mit "ich kleb mir nen polizei aufkleber auf die tür" darfste ja auch net. du machst dich damit in einer gewissen weiße erkenntlich als BOSler. würde ich so erklären
die frage von "FFWBRK" ar doch, was passiert, wenn das Blaulicht NICHT BETREIBSBEREIT auf dem dach steht...
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
joa ich weiß, machst dich ja auch mit ausgeschaltetem blaulicht erkennbar
hab letzten auf der autobahn nen irren gesehen, der ist vor mir eingeschert, kam von ner auffahrt hoch mit blaulicht, mit so nem dachaufsetzer. der fuhr so nen kleinwagen. ob der wirklich von ner BOS war........ hatte auch normales nummernschild, also nichts so en städtiches AA - 112 z.b.
...halt ihn doch mal an und frag ihn ;-)
...wenn dir dann ne Schusswaffe entgegenlächelt, wird's wohl die Polizei gewesen sein...
NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
Schni-Schna-Schnappatmung...
kam ja letztens noch en bericht im tv. mit zivilwagen und blaulicht angehalten, 1 schwerverletzer und 1 toter, wurden mit ner pumpgun hingerichtet
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