Ich weis garnicht, was für Probleme du hast... ;)
Du redest hier von "unfair"... Das hat mit Fair oder Unfair NIX zu tun... Denn er macht sich eindeutig STRAFBAR...
Unzwar nach §331 StGB (Vorteilsannahme)
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn du also vor Ort, den "Pressesprecher" mit seiner Kamera in der Hand fotografieren kannst, der Staatsanwaltschaft nachweist, das er diese Bilder dann verkauft hat, ist er dran...
Und am besten ist die Kamera auch noch Besitz der Kommune... :)
MfG Fabsi