Ja, ja die Klüngelei in der Vetternwirtschaft in allen Unehren aber ein FR-Dienst kann nicht verboten werden. Er kann lediglich nicht in die AAO aufgenommen werden und erhält somit keine Einsätze über die RLst.
Somit kann man nur z.B. einen FR-Dienst an einem Badesee oder das ganze als SEG-Erstversorgung oder SanD deklarieren.
Ich hätte an deren Stelle auch die Öffentlichkeit über Ablehnung einer Maßnahme zur Förderung der öffentlichen Sicherheit und deren Begründung/Hintergründe informiert ggf. kann man auch hinterfragen auf welcher rechtlichen Basis die Ablehnung beruht und ob das haltbar ist.