Fast... die Anfangsüberlegung mit der EH-Ausbildung war wirklcih mal gegeben
(als reiner "Wiederbelebungshelfer", der nur bei dementsprechenden Notarzteinsätzen ausrückt, hätte das reichen können.)
Da die meisten, so auch bei uns, FR bei jedem Notfall im Einsatzbereich ausrücken, war es schnell klar, das die Ausbildung dazu nicht mehr reicht...
Außerdem wollte man früher die Feuerwehren nicht mit zuviel Ausbildung quasi "voll stopfen" oder überfordern...
Aktuell ist man bei mindestens 80 UE... Tendenz höher...
vgl. http://www.bezirksfeuerwehrverband-oberbayern.de -> Fachbereiche -> Fachbereich AK 2
-> zweiter Link "First Responder" -> welche Ausstattung ist nötig
Auch beim Landesfeuerwehrverband hat man inzwischen erkannt, daß die 24 UE nicht mehr ausreichen :-)
Nur da dauert es eben noch ein bisschen länger, bis man es veröffentlicht
Also, mindest Ausbildung ist 80 UE, zwar angelegt an San A+B, aber nicht identisch.
Also weniger KatSchutz mehr Notfall ...
Grundsätzlich sollte es schon der SAN C oder besser sein.
Wichtig ist aber auch die regelmäßige Weiterbildung. Ganz wichtig ist es imo als 3. Mann auf dem RTW Erfahrungen zu sammeln was den Umgang mit Patienten usw angeht
Schießen lernt man nur durch Schießen ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
@Mr.Blaulicht
Na klar kann ich eine FR Einsatz mit Abrechnen, schließlich wurde eine Einsatzeinheit alarmiert und auch wenn sie nur Erstversorgt und nicht transportiert entsteht eine fällige Pauschale. Das ist das genauso wenn ein RTH zur Einsatzstelle beordert wird, der NA nur kurz eine Behandlung durchführt und der RTW vor Ort transportiert. Hier werden auch beide Einsatzmittel berechnet. Es kann natürlich sein, das es unterschiedlich in verschiedenen Regionen gehandhabt wird.
Wenn in der städtischen/Kreisgebührenordnung eine Abrechnung für FR-Einsätze vorgesehen ist, kann diese auch abgerechnet und muß vom Kostenträger bezahlt werden.
Nicht zu verwechseln mit der Abrechnung der Transportkosten beim RD welcher einen Vertrag mit den Krankenkassen ausgehandelt hat, der ist nämlich zwischen den Parteien verhandelbar - eine Gebühr lt. Gebührenordnung ist nicht verhandelbar.
Das mit der Sanitätsausbildung ist wirklich so eine Sache für sich...
Ich kenne die Unterschiede zwischen San-A, -B, und -C nicht, da es bei uns nur den Sanitäter gibt. Ich kann aber aus eigenen Erfahrungen sagen, dass es da wohl sehr unterschiedliche Qualitäten in der Ausbildung geben muß die wohl auch von HiOrg zu HiOrg und auch noch von Kreis zu Kreis erheblich differieren.
Wenn ich so sehe was für Figuren so mit der Bezeichnung Sanitäter auf die Menschheit losgelassen wird, wird mir Angst und Bange.
Da sollte man schleunigst die Begriffe "Pflasterkleber" und "Träger" wieder einführen und das erlebte deckt sich in keinem Punkt mit unserer Auffassung von einer fundierten Sanitätsausbildung.
Auch ich muß sagen das hier weder "am offenen Herzen operiert werden soll" noch Rettungsassistenten ausgebildet werden. Ein fundiertes Wissen UND Können sowohl in den Basics (Diagnose, Reanimation, Schockbekämpfung, Atmung, Kreislauf) sowie der Anwendung ,Funktion und Wirkungsweise der eingesetzten Geräte halte ich für eine Mindestanforderung an den FR.
Ferner stelle ich mir die Frage, wo denn wohl der Unterschied zwischen einen Sanitäter im KatS und im SanD liegen mag???
Hat jemand Erkenntnisse darüber das sich Anatomie und Physiologie im Kat.-Fall ändern???
Geändert von Pille112 (21.12.2007 um 12:30 Uhr)
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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Bei Notärzten hast Du recht. Ein Notarzteinsatz wird abgerechnet, wenn der Arzt den Patienten behandelt hat. Aber vergleiche es mal mit einem KTW und einem RTW. RTW wird alarmiert, KTW wird zur Erstversorgung hingeschickt, weil gerade in der Nähe. KTW schreibt eine Fehlfahrt ("Übergabe RTW"), RTW rechnet ab. Zumindest ist das hier bei uns so.
Ich vergaß, das wir über Feuerwehr-FR-Gruppen reden. Da magst Du recht haben, da die FW ja eine Behörde ist. Bei uns werden im HvO-Syste, nur DRK-Einheiten alarmiert. => keine Behörde => keine (Ab-)Rechnung.
Wenn es nur um Anatomie und Physiologie gehen würd, bräuchten wir keinen Sanitäter, da der Patient ja gesund wäre. Es geht aber um die Pathophysiologie ;-)
Das Problem ist, das spätestens beim San C die Ausbildung fachbereichspeziefisch durchgeführt wird. Und bei einer Reanimation brauche ich nicht unbedingt die Kenntnisse, wie ich einen Notstromer in Gang bringe, wie Zelte aufgebaut werden oder wieviel Kilo Rindfleisch ich für eine Brühe für 100 Leute brauche.
Gruß, Mr. Blaulicht
...alter Haarspalter ;-))) - dann werde ich mal flugs auch noch die Traumatologie hinzufügen und somit mein Posting vervollständigen.
Danke für die Aufklärung bezüglich der San-Ausbildungsstufen.
Bei uns bezieht sich die San-Ausbildung nur auf die medizinische, rettungstechnische und rettungstaktische Ausbildung, alles andere wie z.B. Zeltaufbau, Wasserversorgung, E-Versorgung, Heizung, Funk/Kommunikation, etc. sind gesondert angelegte Lehrgänge die mit der Sanitätsausbildung nichts zu tun haben.
Was die Abrechnung der FR/HvO-Einsätze von euch angeht, so gibt es da vielleicht auch eine
Möglichkeit der Abrechnung.
Ihr müßtet dann euren Dienst der Stadt/dem Kreis anbieten und mit denen dann abrechnen oder es über die Amtshilfe der Fw laufen lassen, so stellt ihr dann der Kommune den Einsatz in Rechnung und die holen sich dann via Gebührenordnug das Geld vom Kostenträger wieder.
Ach ja, und das mit dem "Praktikum" im RD als 3. Mann mitzufahren halte ich für die beste Lösung Praxis zu sammeln und ich dachte das wäre auch überall so wie bei uns.
Geändert von Pille112 (21.12.2007 um 12:32 Uhr)
Gruß Carsten
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