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Thema: First Responder Ausbildung / Kosten

  1. #31
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Bei Notärzten hast Du recht. Ein Notarzteinsatz wird abgerechnet, wenn der Arzt den Patienten behandelt hat. Aber vergleiche es mal mit einem KTW und einem RTW. RTW wird alarmiert, KTW wird zur Erstversorgung hingeschickt, weil gerade in der Nähe. KTW schreibt eine Fehlfahrt ("Übergabe RTW"), RTW rechnet ab. Zumindest ist das hier bei uns so.
    Der KTW schreibt eine "Versorgung vor Ort" und rechnet diese ab! Ebenso, wie es ein RTW macht, wenn er vor Ort versorgt. "Fehlfahrt" gibt es nur wenn kein Patient da ist, er vor Eintreffen des RD verstorben ist oder es aus einem sonstigen Grund keine Versorgung/keinen Kontakt zum Patienten gab.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ich vergaß, das wir über Feuerwehr-FR-Gruppen reden. Da magst Du recht haben, da die FW ja eine Behörde ist. Bei uns werden im HvO-Syste, nur DRK-Einheiten alarmiert. => keine Behörde => keine (Ab-)Rechnung.
    Wenn der FR/HvO ein DRK-Fzg (oder das eines anderen RD) ist, wird der FR deshalb nicht gegenüber der Krankenkasse abgerechnet, weil er zusammen mit dem RD-Einsatz in der Abrechnung steht. (Ich gehe davon aus, der RD wird in deinem Bereich auch ausschließlich von DRK erbracht)

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wenn es nur um Anatomie und Physiologie gehen würd, bräuchten wir keinen Sanitäter, da der Patient ja gesund wäre. Es geht aber um die Pathophysiologie ;-)
    Das Problem ist, das spätestens beim San C die Ausbildung fachbereichspeziefisch durchgeführt wird. Und bei einer Reanimation brauche ich nicht unbedingt die Kenntnisse, wie ich einen Notstromer in Gang bringe, wie Zelte aufgebaut werden oder wieviel Kilo Rindfleisch ich für eine Brühe für 100 Leute brauche.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Was hat denn die Ausbildung "San-A-bis-San-C", "San-H" oder "San-Helfer", "Helfer-Grundlehrgang", "SEG-Grundlehrgang", "Einsatz-Sani" oder wie die jeweilige Truppe vor Ort die Qualifizierung und Ausbildung ihrer Helfer auch immer nennt, im Fall des FR/HvR mit Zelten oder Kochen zu tun?
    Die Ausbildung zur "Hilfskraft im Sanitätsdienst" ist in allen rettenden HiOrgs gleich! Die einen machen es halt als Stufen-Ausbildung (San-A, -B, -C) die anderen als Block. Ich gebe ja zu, dass o.g. Punkte wie Zelte und so AUCH in der Ausbildung enthalten sind aber erst der San-C (Die Abschlusseinheit der Ausbildung) beinhaltet:

    # Einsatz des Sauerstoff-Behandlungsgerätes
    # Unfälle mit Gefahrstoffen
    # Pflegerische Maßnahmen bei Patienten (Hilfe beim Verrichten der Notdurft etc.)
    # Beladung von Rettungsfahrzeugen (KTW-4, KTW, RTW)

    # Einrichtung von Verletztensammelstellen
    # Triage und Registrierung von Verletzten
    # Aufbau und Betrieb von Verbandplätzen
    # Aufbau von Sanitätszelten (Gestängezelt, aufblasbare Zelte)
    # Umgang mit besonderem Immobilisationsmaterial

    Der komplette Ausbildung San-A bis -C kann z.B. über den Link: http://www.bereitschaft-stade.de/akt...ten.php?id=317 nachgelesen werden. Hier handelt es sich um eine DRK-Einheit, die Ausbildung ist aber bei ALLEN rettenden HiOrgs gleich (Ich spreche von "rettenden HiOrgs", weil ich die Fw, THW, ... und alle anderen HiOrgs, die keinen RTW oder KTW fahren, bzw. keine San-Dienste, diese Ausbildung natürlich nicht kennen.)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #32
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    toll wenn ein san-helfer,

    - 2l O2 über Maske geben kann oder
    - den Stifneck bei einem Kind auf "tall" stellt oder
    - eine femur# mit der Vakuumbeinschiene schient.

    einem san-c bringt es auch nichts in einem fr-einsatz zuwissen wie man jmd. hilft die notdurft zu verrichten oder wie man einen 4er ktw belädt...

  3. #33
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    also ihr da oben in nrw habt schon echt seltsame regelungen...


    bei uns (tiefster bayrischer wald) dar sich hvo nur schimpfen wer:

    - einen rdh kurs bestanden und ein kurzes rw-praktikum absolviert hat
    - mindestens einmal jährlich sein cpr/aed-zertifikat auffrischt
    - eine entsprechende berechtigung besitzt brk-fahrzeuge zu führen

    finde ich recht sinnvoll und hat bis jetzt auch noch keine probleme gegeben

    @hänschengroß:

    ich weiß ja nicht wie das bei euch gelehrt wird, aber bei uns beherrscht jeder san a/b`ler den umgang mit vakuummatratze, k.e.d. etc...

    wenn ich nach deinen worten gehe, sollte man ja wohl ra`s als fr/hvo anstellen, wäre ja auch gar nicht schlecht, so als 1 euro jobber, da euch ja die ehrenamtlichen eh die ganzen plätze wegnehmen, wie ich deinen zahlreichen posts zu dem thema entnehmen kann.


    Ihr dürft nicht vergessen, dass (bei uns zumindest) der hvo/fr dienst von meist anderweitig berufstätigen ehrenamtlichen durchgeführt wird, klar müssen auch die einen mindestbildungsstand aufweisen, jedoch kann man von ihnen wohl kaum erwarten, dass sie eine 620 stunden ausbildung neben ihrem job machen, ich finde es schon anerkennenswert, dass diese personen 5 monate lang so gut wie jedes wochenende für die ausbildung zum rdh verwenden.

    ziel eines fr ist es doch immer noch das therapiefreie intervall zu verkürzen und das ist imho durch einen in erster hilfe und cpr/aed ausgebildeten Helfer gewährleistet.

  4. #34
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    ziel eines fr ist es doch immer noch das therapiefreie intervall zu verkürzen und das ist imho durch einen in erster hilfe und cpr/aed ausgebildeten Helfer gewährleistet.
    das ist ja auch schön und gut, das bekommt auch ein sanler hin, aber bei anderen sachen haben die dann von tuten und blasen keine ahnung mehr und machen alles vllt. sogar noch schlimmer. euer system mit den rhs find ich klasse, von denen kann man schon viel mehr erwarten ;)

  5. #35
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    ist mir sowieso schleierhaft, warum das nicht mal bundeseinheitlich geregelt wird, und unser lrd sich regelmäßig rüffel abholt, weil er angeblich einen "zu hohen ausbildungsstand" voraussetzt


    mit nem eh kurs fr zu fahren halte ich für recht gewagt... ist das bei euch wirklich usus?

  6. #36
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    Ich glaube das ich Dir recht geben muß, aber ich habe auch schon die Erfahrung gemacht auf wirklich top-ausgebildete Sani's als FR im Einsatz zu treffen - leider war das eine absolute Ausnahme und die Sani's waren von einem e.V. den ihr vermutlich als "Privaten" bezeichnen würdet.
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  7. #37
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    Zitat Zitat von meinereiner Beitrag anzeigen
    ist mir sowieso schleierhaft, warum das nicht mal bundeseinheitlich geregelt wird, und unser lrd sich regelmäßig rüffel abholt, weil er angeblich einen "zu hohen ausbildungsstand" voraussetzt


    mit nem eh kurs fr zu fahren halte ich für recht gewagt... ist das bei euch wirklich usus?
    Nö, bei uns sind FR verboten. Genauer gesagt: Der Sachbearbeiter für Feuerwehren und Rettungsdienste bei der Region ist verheiratet mit der ehemaligen Vorsitzenden des DRK-Ortsvereins. Das DRK will keinen FR. Daher bekam der durch Spenden finanzierte FR einer anderen SEG keine Erlaubnis zum fahren.
    Der Vorstoß des Stadtrates, den Fr durch die Freiwillige Feuerwehr besetzen zu lassen (finanziert durch die Stadt), wurde durch den Sachbearbeiter ebenfalls abgewürgt. Hatte ich erwähnt, dass der Sachbearbeiter der Region gleichzeitig stellvertretender Regionsbrandmeister und Abschnittbrandmeister in unserem Brandabschnitt ist?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #38
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    armes deutschland, bananenrepublik hoch zehn

  9. #39
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    Ja, ja die Klüngelei in der Vetternwirtschaft in allen Unehren aber ein FR-Dienst kann nicht verboten werden. Er kann lediglich nicht in die AAO aufgenommen werden und erhält somit keine Einsätze über die RLst.

    Somit kann man nur z.B. einen FR-Dienst an einem Badesee oder das ganze als SEG-Erstversorgung oder SanD deklarieren.

    Ich hätte an deren Stelle auch die Öffentlichkeit über Ablehnung einer Maßnahme zur Förderung der öffentlichen Sicherheit und deren Begründung/Hintergründe informiert ggf. kann man auch hinterfragen auf welcher rechtlichen Basis die Ablehnung beruht und ob das haltbar ist.
    Gruß Carsten
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  10. #40
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Der KTW schreibt eine "Versorgung vor Ort" und rechnet diese ab! Ebenso, wie es ein RTW macht, wenn er vor Ort versorgt. "Fehlfahrt" gibt es nur wenn kein Patient da ist, er vor Eintreffen des RD verstorben ist oder es aus einem sonstigen Grund keine Versorgung/keinen Kontakt zum Patienten gab.


    Wenn der FR/HvO ein DRK-Fzg (oder das eines anderen RD) ist, wird der FR deshalb nicht gegenüber der Krankenkasse abgerechnet, weil er zusammen mit dem RD-Einsatz in der Abrechnung steht. (Ich gehe davon aus, der RD wird in deinem Bereich auch ausschließlich von DRK erbracht)
    Mit welchem Transportschein oder welchem Abrechnungsschein denn?

    Gruß, Mr. Blaulicht

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