
Zitat von
AkkonHaLand
Der KTW schreibt eine "Versorgung vor Ort" und rechnet diese ab! Ebenso, wie es ein RTW macht, wenn er vor Ort versorgt. "Fehlfahrt" gibt es nur wenn kein Patient da ist, er vor Eintreffen des RD verstorben ist oder es aus einem sonstigen Grund keine Versorgung/keinen Kontakt zum Patienten gab.
Wenn der FR/HvO ein DRK-Fzg (oder das eines anderen RD) ist, wird der FR deshalb nicht gegenüber der Krankenkasse abgerechnet, weil er zusammen mit dem RD-Einsatz in der Abrechnung steht. (Ich gehe davon aus, der RD wird in deinem Bereich auch ausschließlich von DRK erbracht)