Wenn in der städtischen/Kreisgebührenordnung eine Abrechnung für FR-Einsätze vorgesehen ist, kann diese auch abgerechnet und muß vom Kostenträger bezahlt werden.
Nicht zu verwechseln mit der Abrechnung der Transportkosten beim RD welcher einen Vertrag mit den Krankenkassen ausgehandelt hat, der ist nämlich zwischen den Parteien verhandelbar - eine Gebühr lt. Gebührenordnung ist nicht verhandelbar.
Das mit der Sanitätsausbildung ist wirklich so eine Sache für sich...
Ich kenne die Unterschiede zwischen San-A, -B, und -C nicht, da es bei uns nur den Sanitäter gibt. Ich kann aber aus eigenen Erfahrungen sagen, dass es da wohl sehr unterschiedliche Qualitäten in der Ausbildung geben muß die wohl auch von HiOrg zu HiOrg und auch noch von Kreis zu Kreis erheblich differieren.
Wenn ich so sehe was für Figuren so mit der Bezeichnung Sanitäter auf die Menschheit losgelassen wird, wird mir Angst und Bange.
Da sollte man schleunigst die Begriffe "Pflasterkleber" und "Träger" wieder einführen und das erlebte deckt sich in keinem Punkt mit unserer Auffassung von einer fundierten Sanitätsausbildung.
Auch ich muß sagen das hier weder "am offenen Herzen operiert werden soll" noch Rettungsassistenten ausgebildet werden. Ein fundiertes Wissen UND Können sowohl in den Basics (Diagnose, Reanimation, Schockbekämpfung, Atmung, Kreislauf) sowie der Anwendung ,Funktion und Wirkungsweise der eingesetzten Geräte halte ich für eine Mindestanforderung an den FR.
Ferner stelle ich mir die Frage, wo denn wohl der Unterschied zwischen einen Sanitäter im KatS und im SanD liegen mag???
Hat jemand Erkenntnisse darüber das sich Anatomie und Physiologie im Kat.-Fall ändern???