Was sagt denn die UVV dazu?
Was sagt denn die UVV dazu?
Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,
Tim
Den Gefahrenbereich (also einen dreidimensionalen Raum!) kann man nicht mit einem Verteiler (= ein Punkt!) definieren.§12 Abs. 9 FSHG NRW: Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden.
Der Gefahrenbereich im Feuerwehreinsatz fängt nach meiner Ansicht spätestens dort an, wo ich im Gerätehaus ins Fahrzeug steige und unter Inanspruchnahme des Sonder- und Wegerechts zum Einsatz fahre. Man könnte auch sagen: Da eine Einsatzkraft ab dem Zeitpunkt einer Alarmierung durch die FUK abgesichert ist, befindet sie sich schon mit dem ersten Ton des FME im Gefahrenbereich.
Die LVO-FF NRW sagt im Übrigen auch aus:
und§ 1 Abs. 2: In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) darf nur aufgenommen werden,
a) wer das 18. Lebensjahr vollendet hat,§ 4 Abs. 1: In die Jugendfeuerwehr kann mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr aufgenommen werden, wer das 10. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.
...
Abs. 3: Über die Übernahme in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) entscheidet die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr nach § 1 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung.
Also gibts hier eine klare Unterscheidung zwischen "Einsatz"abteilung und Jugendfeuerwehr. Wer aus der JF der Einsatzabteilung beitreten (oder Einsätze mitfahren) darf, entscheidet alleine der Leiter der Feuerwehr, nicht der Jugendfeuerwehrwart!
Davon ab erschließt es sich mir absolut nicht, was ich mit einem JFler im Einsatz anfangen soll. Aber die Diskussion hatten wir ja auch schon häufiger. Die UVV unterstreicht da meien Ansicht im Übrigen ganz deutlich:§ 18. (1) Beim Feuerwehrdienst von Feuerwehranwärtern und Angehörigen
der Jugendfeuerwehren ist deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand
zu berücksichtigen.
Zu § 18 Abs. 1: Hinsichtlich Leistungsfähigkeit (z.B. Altersgrenzen) und Ausbildungsstand (z.B. Grundausbildung) wird auf die landesrechtlichen Vorschriften verwiesen.
(2) Feuerwehranwärter dürfen nur gemeinsam mit einem erfahrenen Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden.
(3) Angehörige der Jugendfeuerwehren dürfen nur nach landesrechtlichen Vorschriften und für Aufgaben außerhalb des Gefahrenbereichs
eingesetzt werden.
mein wissen sagt mir, dass die jf noch nie in einem einsatz mit war. selbst wenn sie es darf und in der örtlichen wehr personalmangel wäre, wird eher überörtlich alarmiert, als wenn die jf mit ausrücken müsste.
Gruß aus Bayern:
"16-jährige Jugend-FW´ler dürfen mit zu Einsätzen, jedoch nur auserhalb des Gefahrenbereiches und in ständiger Begleitung eines "erfahrenen" FW-Mannes."
So ist mir das beigebracht worden.
Gott fragte die Steine: Wollt ihr FEUERWEHRMÄNNER werden?
Darauf die Steine: Dafür sind wir nicht HART genug!!!
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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JUGENSCHUTZGESETZ
Du darfst generell bis von 6-22 Uhr ohne elterliche Aufsicht aus dem Haus sein.
Also ich meine alle unter 18 ;)
Ja Laut gesetz wohl ab 16 bis 24 h aber naja ist halt eher so geregelt
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
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Hab ich was anderes behauptet? "mgericom" War scheinbar der Meinung, es geht hier darum, die komplette JF zu alarmieren um Personalmangel auszugleichen.. Ich hab lediglich geschrieben, dass es hier um einzelne JFler geht, und das ohne jede Wertung von Sinn oder Unsinn von jugendlichen an E-Stellen..
Ich hab mal gehört.. das JF-Angehörige unter gewissen Umständen bei uns mit ausrücken dürfen.. Und nu?diese ewigen Disskuissionen weil mal einer was gehört hat....
Paar Überlegungen dazu:
-Nicht nachts, nicht während der Schulzeit, nicht auf wichtigen Fahrzeugen, nich bei Einsätzen mit Personenschaden.. Was spricht dagegen, wenn ein JFler mitm MTF zum Großbrand nachfährt (natürlich nicht selbst..), da rumsteht und interessiert zuguckt?
Geändert von Max K. (01.11.2007 um 18:16 Uhr)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Du wirst aber nicht um eine Wertung umherkommen und die wird in der REgel dazuführen das das Käse ist die JF mitzunehmen ...
Uniformierte Gaffer kann sich die Feuerwehr nicht leisten. Was passiert wenn dem irgendwas passiert? Was sagt dann die UK, die Eltern usw.
Warum sollte jemand der noch nicht mal Schnaps kaufen darf an einem Feuerwehreinsatz mit gleichwohl höheren Gefahren teilnehmen
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