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Thema: Funkerlehrgang

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    In unserer Wehr wird das mit den Lehrgängen folgendermaßen gehandhabt:

    Eine Person tritt in die Wehr ein, zunächst ein Jahr auf Probe. Danach muss die Kameradschaft abstimmen, ob die Person aufgenommen wird.

    Innerhalb dieses ersten Jahres müssen folgende Lehrgänge absolviert werden:
    • Truppmann Teil I
    • Erste Hilfe


    Erst nach der Übernahme dürfen/können weitere Lehrgänge besucht werden.
    In sofern kann es bei knappen Lehrgangsplätzen durchaus zu Wartezeiten kommen. Aber wir Sprechfunkausbilder sind da recht flexibel und schieben bei besonders großem Ansturm auch mal Sondertermine ein.
    Der Sprechfunklehrgang ist ja bei weitem nicht so Zeitintensiv wie AGT, Maschinist, TF, TM II, etc. ...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  2. #2
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    2.651
    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    ...
    In sofern kann es bei knappen Lehrgangsplätzen durchaus zu Wartezeiten kommen...
    Mal ein Tip an alle: In Niedersachsen (und ich denke in allen anderen BuLä ist es ebenfalls so) sind die Landesfeuerwehrschulen froh über Leute, die sich auf die Warteliste setzen lassen. Nur so bekommen sie die Lehrgänge wirklich planbar voll und können dem Land gegenüber beweisen, dass sogar weitere Lehrgänge etc., also sogar eine Erweiterung an der LFS nötig sind.

    Soll heissen:
    • Lehrgangstermine raussuchen (sind bei den meisten LFS auf der Homepage)
    • LG-Vorraussetzungen prüfen, wenn vorhanden
    • in der LFS anrufen, sagen dass man sich für den X-Lehrgang auf die Liste nehmen lassen will (evtl. "nur für folgende Termine:")
    • Sobald jemand ausfällt / absagt / aus anderen Gründen ein Platz frei ist (oder tw. sofort in dem Telefonat) kommt das telefonische Angebot zur LFS zu kommen und den LG zu machen.

    Einzige Mankos:

    • man kann natürlich nicht drauf bestehen, das dann ein Platz frei ist
    • in der LG-Woche (ist ja idR Montag bis Freitag) sollte man dann aber auch zur verfügung stehen!
    • der Anruf kann evtl. auch erst am Sonntagabend vor dem LG-Beginn sein
    • [b]es gibt idR. keine Lohnersatzkosten von der Kommune[7b]


    .. und noch was, was einige Leute gerne (trotz bessen Wissens oder weil sie keine Ahnung haben??) behaupten:
    NEIN!!!! Die Lehrgangskosten incl. Fahrtkostenerstattung muss NICHT die Stadt/Gemeinde/Ortswehr tragen, die trägt in allen 16 BuLä das Bundesland!

    Sind die LG nicht voll sagt das Land immer "Wieso? Die vorhandenen LG sind doch noch nicht einmal voll"

    Das selbe gilt, wenn die Wehren nicht genug Lehrgänge anfordern "Die bekommen wir doch sowieso nicht.." ist da eine der dümmsten Aussagen, die ich schon gehört habe!
    "Es werden ja von den Wehren nicht mehr angefordert als sowieso schon da sind..." ist da die Antwort vom Land, wenn sie wieder Lehrgangplätze kürzt!

    Fazit:
    1. Alle LG anfordern, die man haben möchte, auch wenn es evtl ein paar mal Abdagen gibt!
    2. In die Warteliste der LFS eintragen lassen!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Hier in Nordfriesland werden zumindest die Sprechfunk-, AGT-, Maschinisten und TM I+II und TF auf Kreisebene durchgeführt.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

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