Hallo,
Zitat Zitat von AkkonHaLand
Die Deffinition ist doch ganz einfach:

Öffentlich ist jedes Gebäude, dass

- nicht einer Privatperson gehört
- nicht verantwortlich von einer Privatperson genutzt wird (Mietwohnung /-Haus)
- Personen, die nicht zum privaten Besuch des eigentlichen Mieters kommen, betreten können (Also ist auch das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses öffentlich!)
- als "Vermietlokal" für z.B. größeres Feiern oder Feste angemietet ist

- kurz und gut: Alle Gebäude der BOS (Fw, Polizei, DRK, MHD, ASB, DLRG, JUH, privater RD/KTD, ...), Bahnhöfe, Banken, Flughäfen, Ladenhandel ("Supermarkt", "Tante Emma-Laden", ...)
Ich würde mich jetzt auf den Begriff "öffentliches Gebäude" auch nicht so versteifen, denn wie schon geschrieben kommt der Begriff im Nichtraucherschutzgesetz (oder "Gesetz zum Schutze...") in NRW z.B. gar nicht vor, da hat man die Betreffenden Örtlichkeiten direkt spezifiziert.
Im übrigen, wenn man wissen möchte was ein Schlagwort im Bezug auf ein bestimmtes Gesetz zu bedeuten hat, gibt es in jedem Gesetz am Anfang eine Begriffsbestimmung, die diese Schlagwörter und deren Gültigkeit im jeweiligen Gesetz erörtern sollen.

Was ich sehr schade finde, dass durch die Schaffung des neuen Gesetzes viele interne Regelungen in Firmen, Behörden und Vereinen die in den letzten Jahren erreicht und erstritten wurden, mit einem Tag ihre Gültigkeit verlieren.
Somit sind auch die gestraft, die sich in den letzten Jahren um den Nichtraucherschutz in ihrem Umfeld bemüht haben und für beide Seiten bessere Lösungen wie das neue Gesetz geschaffen haben.

Ich hätte noch einen Ergänzungsvorschlag in den Gesetzen in Bezug auf die Feuerwehren: "In brennenden und verrauchten Gebäuden, kann von dem allgemeinen Rauchverbot abgesehen werden." Wenn man schon den Wunsch hat, den Bürger in allen Bereichen zu bevormunden.

Bis dann

Dominic