Hallo,
der Begriff "öffentliches Gebäude" kann mehrere Bedeutungen haben.
a) "Öffentliches Gebäude" - Gebäude der öffentlichen Hand, also Bund, Land, Kreis, Kommune. Das Wort "öffentlich" bezieht sich auf den Träger.
b) "Öffentliches Gebäude" - Gebäude der Öffentlichkeit im Regelfall zugänglich ist und meistens dem Allgemeinwohl dient, wie Museen, Bahnhöfe, Veranstaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen etc. unabhängig ihrer Trägerschaft.
Der Begriff ist eigentlich auch nicht so wichtig, da in den Gesetzen der Länder zum Nichtraucherschutz, wie z.B. in NRW schon deutlich im Gesetz steht für welche Räume und Einrichtungen das Rauchverbot gelten soll. In NRW gilt das Rauchverbot auch für Gerätehäuser, da es Eigentum der Gemeinde ist. Dabei ist nicht ausschlaggebend ob dort "Publikumsverkehr" herrscht oder nicht.
Ich bin grundsätzlich aber dafür, dass hier interne Regelungen und Vereinbarungen getroffen werden sollten die alle zufrieden stellen. Ich halte von der Regelungswut der EU und des Bundes nicht wirklich viel.
Bis dann
Dominic
PS: Raucher, also vielleicht bei diesem Thema nicht objektiv genug, aber wer ist das schon ;)