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Thema: Jugendschutzgesetz (Rauchen)

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo,
    der Begriff "öffentliches Gebäude" kann mehrere Bedeutungen haben.
    a) "Öffentliches Gebäude" - Gebäude der öffentlichen Hand, also Bund, Land, Kreis, Kommune. Das Wort "öffentlich" bezieht sich auf den Träger.
    b) "Öffentliches Gebäude" - Gebäude der Öffentlichkeit im Regelfall zugänglich ist und meistens dem Allgemeinwohl dient, wie Museen, Bahnhöfe, Veranstaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen etc. unabhängig ihrer Trägerschaft.

    Der Begriff ist eigentlich auch nicht so wichtig, da in den Gesetzen der Länder zum Nichtraucherschutz, wie z.B. in NRW schon deutlich im Gesetz steht für welche Räume und Einrichtungen das Rauchverbot gelten soll. In NRW gilt das Rauchverbot auch für Gerätehäuser, da es Eigentum der Gemeinde ist. Dabei ist nicht ausschlaggebend ob dort "Publikumsverkehr" herrscht oder nicht.

    Ich bin grundsätzlich aber dafür, dass hier interne Regelungen und Vereinbarungen getroffen werden sollten die alle zufrieden stellen. Ich halte von der Regelungswut der EU und des Bundes nicht wirklich viel.

    Bis dann

    Dominic

    PS: Raucher, also vielleicht bei diesem Thema nicht objektiv genug, aber wer ist das schon ;)

  2. #2
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    So jetzt von mir als nichtraucher
    nachdem meine freundin in der wohnung nicht mehr raucht würde ich folgendes vorschlagen

    rauchen nur ausserhalb des gebäudes, dient dem nichtraucherschutz und dem werterhalt des gebäudes. da man in der fahrzeughalle auch nicht rauchen darf wird ein raucherpavillion aufgestellt.

    die nächste frage ist bis wann geht bei euch die jf?

    grundsätzlich kein alkohol und nikotin in jf klamotten und in zivil auf dem feuerwehrgelände. sobald sie aktv sind, kann man bei den jüngeren trotzdem mass und ziel verlangen.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
    FiRe-1987 Gast
    bei uns is es so, dass wir im schulungsraum nicht rauchen, im aufenthaltsraum aber wohl, da sich keiner dagegen ausspricht...

    unsere JF geht bis 18... generell ist das rauchen in JF-klamotten verboten, genau wie alkohol... und wenn sie doch rauchen, dann heimlich dass wir betreuer es nicht mitbekommen... (vor oder nach dem dienstabend)... in zivil dürfen sie auch nicht rauchen, wenigstens auf dem gelände der feuerwehr und während dem dienst nicht...

  4. #4
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    Hat mal jemand ne verlässliche, belastbare Quelle zu dem Thema? Ich such vor allem ne eindeutige Definition des Begriffs "öffentliches gebäude" - je nachdem wo man guckt findet man immer was anderes. Bin übrigens aus NRW falls das von Bedeutung ist.

  5. #5
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    Prügel mal die Forensuche auf www.feuerwehr.de da gab es einige Rechtsauskünfte...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
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    Also bei uns ist es eindeutig:

    Schriftliche Mitteilung des Bürgermeisters an alle Ortsbrandmeister:

    Ab nun herrscht Rauchverbot. Punkt.

  7. #7
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    Die Deffinition ist doch ganz einfach:

    Öffentlich ist jedes Gebäude, dass

    - nicht einer Privatperson gehört
    - nicht verantwortlich von einer Privatperson genutzt wird (Mietwohnung /-Haus)
    - Personen, die nicht zum privaten Besuch des eigentlichen Mieters kommen, betreten können (Also ist auch das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses öffentlich!)
    - als "Vermietlokal" für z.B. größeres Feiern oder Feste angemietet ist

    - kurz und gut: Alle Gebäude der BOS (Fw, Polizei, DRK, MHD, ASB, DLRG, JUH, privater RD/KTD, ...), Bahnhöfe, Banken, Flughäfen, Ladenhandel ("Supermarkt", "Tante Emma-Laden", ...)

    Noch einfacher: In meiner eigenen Wohnung kann ich rauchen, bis die Feuerwehr kommt, in einer hermetisch abgeschlossenen Raucherzelle im Speiselokal auch, ausserhalb NICHT!

    Zum Thema rauchen unter 18: In der Wohnung der eigenen Eltern, wenn ich mit denen zusammenlebe(!), kann ich rauchen, bis die Feuerwehr kommt, WENN DIE ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN DABEI SIND.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    Hallo,
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Die Deffinition ist doch ganz einfach:

    Öffentlich ist jedes Gebäude, dass

    - nicht einer Privatperson gehört
    - nicht verantwortlich von einer Privatperson genutzt wird (Mietwohnung /-Haus)
    - Personen, die nicht zum privaten Besuch des eigentlichen Mieters kommen, betreten können (Also ist auch das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses öffentlich!)
    - als "Vermietlokal" für z.B. größeres Feiern oder Feste angemietet ist

    - kurz und gut: Alle Gebäude der BOS (Fw, Polizei, DRK, MHD, ASB, DLRG, JUH, privater RD/KTD, ...), Bahnhöfe, Banken, Flughäfen, Ladenhandel ("Supermarkt", "Tante Emma-Laden", ...)
    Ich würde mich jetzt auf den Begriff "öffentliches Gebäude" auch nicht so versteifen, denn wie schon geschrieben kommt der Begriff im Nichtraucherschutzgesetz (oder "Gesetz zum Schutze...") in NRW z.B. gar nicht vor, da hat man die Betreffenden Örtlichkeiten direkt spezifiziert.
    Im übrigen, wenn man wissen möchte was ein Schlagwort im Bezug auf ein bestimmtes Gesetz zu bedeuten hat, gibt es in jedem Gesetz am Anfang eine Begriffsbestimmung, die diese Schlagwörter und deren Gültigkeit im jeweiligen Gesetz erörtern sollen.

    Was ich sehr schade finde, dass durch die Schaffung des neuen Gesetzes viele interne Regelungen in Firmen, Behörden und Vereinen die in den letzten Jahren erreicht und erstritten wurden, mit einem Tag ihre Gültigkeit verlieren.
    Somit sind auch die gestraft, die sich in den letzten Jahren um den Nichtraucherschutz in ihrem Umfeld bemüht haben und für beide Seiten bessere Lösungen wie das neue Gesetz geschaffen haben.

    Ich hätte noch einen Ergänzungsvorschlag in den Gesetzen in Bezug auf die Feuerwehren: "In brennenden und verrauchten Gebäuden, kann von dem allgemeinen Rauchverbot abgesehen werden." Wenn man schon den Wunsch hat, den Bürger in allen Bereichen zu bevormunden.

    Bis dann

    Dominic

  9. #9
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    Zitat Zitat von überhose
    Liegt daran, dass es keine eindeutige Definition, die in allen Bundesländern bzw. den verschiedenen Nichtraucherschutzgesetzen gleichermaßen greift. Eben Föderalismus in seiner schönsten Weise.
    Deswegen hab ich ja noch erwähnt dass ich aus NRW bin ;-)

    Im kommenden Nichtraucherschutzgesetz ist alles was einen öffentlichen Träger hat auch öffentliches Gebäude - somit gehören wird dazu *freu*

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