Also bei uns ist es eindeutig:
Schriftliche Mitteilung des Bürgermeisters an alle Ortsbrandmeister:
Ab nun herrscht Rauchverbot. Punkt.
Also bei uns ist es eindeutig:
Schriftliche Mitteilung des Bürgermeisters an alle Ortsbrandmeister:
Ab nun herrscht Rauchverbot. Punkt.
Die Deffinition ist doch ganz einfach:
Öffentlich ist jedes Gebäude, dass
- nicht einer Privatperson gehört
- nicht verantwortlich von einer Privatperson genutzt wird (Mietwohnung /-Haus)
- Personen, die nicht zum privaten Besuch des eigentlichen Mieters kommen, betreten können (Also ist auch das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses öffentlich!)
- als "Vermietlokal" für z.B. größeres Feiern oder Feste angemietet ist
- kurz und gut: Alle Gebäude der BOS (Fw, Polizei, DRK, MHD, ASB, DLRG, JUH, privater RD/KTD, ...), Bahnhöfe, Banken, Flughäfen, Ladenhandel ("Supermarkt", "Tante Emma-Laden", ...)
Noch einfacher: In meiner eigenen Wohnung kann ich rauchen, bis die Feuerwehr kommt, in einer hermetisch abgeschlossenen Raucherzelle im Speiselokal auch, ausserhalb NICHT!
Zum Thema rauchen unter 18: In der Wohnung der eigenen Eltern, wenn ich mit denen zusammenlebe(!), kann ich rauchen, bis die Feuerwehr kommt, WENN DIE ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN DABEI SIND.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Hallo,
Ich würde mich jetzt auf den Begriff "öffentliches Gebäude" auch nicht so versteifen, denn wie schon geschrieben kommt der Begriff im Nichtraucherschutzgesetz (oder "Gesetz zum Schutze...") in NRW z.B. gar nicht vor, da hat man die Betreffenden Örtlichkeiten direkt spezifiziert.Zitat von AkkonHaLand
Im übrigen, wenn man wissen möchte was ein Schlagwort im Bezug auf ein bestimmtes Gesetz zu bedeuten hat, gibt es in jedem Gesetz am Anfang eine Begriffsbestimmung, die diese Schlagwörter und deren Gültigkeit im jeweiligen Gesetz erörtern sollen.
Was ich sehr schade finde, dass durch die Schaffung des neuen Gesetzes viele interne Regelungen in Firmen, Behörden und Vereinen die in den letzten Jahren erreicht und erstritten wurden, mit einem Tag ihre Gültigkeit verlieren.
Somit sind auch die gestraft, die sich in den letzten Jahren um den Nichtraucherschutz in ihrem Umfeld bemüht haben und für beide Seiten bessere Lösungen wie das neue Gesetz geschaffen haben.
Ich hätte noch einen Ergänzungsvorschlag in den Gesetzen in Bezug auf die Feuerwehren: "In brennenden und verrauchten Gebäuden, kann von dem allgemeinen Rauchverbot abgesehen werden." Wenn man schon den Wunsch hat, den Bürger in allen Bereichen zu bevormunden.
Bis dann
Dominic
Gibt es für Nichtraucher einen besseren Schutz als kein Rauch ?Zitat von Dominic
Schutz vor Gefahren ist keine Bevormundung. Und weil du Drogenabhängig bist will ich keinen KrebsZitat von Dominic
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Das hier sollte nicht in einer Hetzjagd gegen Raucher enden!Zitat von hannibal
Zitat von CarstenDO
Sollte es auch nicht, aber manche einem muss man einfach vor Augen halten das das Gesetzt nicht irgendeine willkürliche Gängelei ist ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Dann schreib doch "Und nur weil viele Drogenabhängig sind will ich keinen Krebs" - das is allgemein gehalten und erhält auch meine volle Zustimmung! Aber das "Du" machte es doch ziemlich persönlich.Zitat von hannibal
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