Die Deffinition ist doch ganz einfach:
Öffentlich ist jedes Gebäude, dass
- nicht einer Privatperson gehört
- nicht verantwortlich von einer Privatperson genutzt wird (Mietwohnung /-Haus)
- Personen, die nicht zum privaten Besuch des eigentlichen Mieters kommen, betreten können (Also ist auch das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses öffentlich!)
- als "Vermietlokal" für z.B. größeres Feiern oder Feste angemietet ist
- kurz und gut: Alle Gebäude der BOS (Fw, Polizei, DRK, MHD, ASB, DLRG, JUH, privater RD/KTD, ...), Bahnhöfe, Banken, Flughäfen, Ladenhandel ("Supermarkt", "Tante Emma-Laden", ...)
Noch einfacher: In meiner eigenen Wohnung kann ich rauchen, bis die Feuerwehr kommt, in einer hermetisch abgeschlossenen Raucherzelle im Speiselokal auch, ausserhalb NICHT!
Zum Thema rauchen unter 18: In der Wohnung der eigenen Eltern, wenn ich mit denen zusammenlebe(!), kann ich rauchen, bis die Feuerwehr kommt, WENN DIE ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN DABEI SIND.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator