Ergebnis 1 bis 15 von 28

Thema: Jugendschutzgesetz (Rauchen)

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Die Deffinition ist doch ganz einfach:

    Öffentlich ist jedes Gebäude, dass

    - nicht einer Privatperson gehört
    - nicht verantwortlich von einer Privatperson genutzt wird (Mietwohnung /-Haus)
    - Personen, die nicht zum privaten Besuch des eigentlichen Mieters kommen, betreten können (Also ist auch das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses öffentlich!)
    - als "Vermietlokal" für z.B. größeres Feiern oder Feste angemietet ist

    - kurz und gut: Alle Gebäude der BOS (Fw, Polizei, DRK, MHD, ASB, DLRG, JUH, privater RD/KTD, ...), Bahnhöfe, Banken, Flughäfen, Ladenhandel ("Supermarkt", "Tante Emma-Laden", ...)

    Noch einfacher: In meiner eigenen Wohnung kann ich rauchen, bis die Feuerwehr kommt, in einer hermetisch abgeschlossenen Raucherzelle im Speiselokal auch, ausserhalb NICHT!

    Zum Thema rauchen unter 18: In der Wohnung der eigenen Eltern, wenn ich mit denen zusammenlebe(!), kann ich rauchen, bis die Feuerwehr kommt, WENN DIE ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN DABEI SIND.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
    Registriert seit
    03.01.2005
    Beiträge
    192
    Hallo,
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Die Deffinition ist doch ganz einfach:

    Öffentlich ist jedes Gebäude, dass

    - nicht einer Privatperson gehört
    - nicht verantwortlich von einer Privatperson genutzt wird (Mietwohnung /-Haus)
    - Personen, die nicht zum privaten Besuch des eigentlichen Mieters kommen, betreten können (Also ist auch das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses öffentlich!)
    - als "Vermietlokal" für z.B. größeres Feiern oder Feste angemietet ist

    - kurz und gut: Alle Gebäude der BOS (Fw, Polizei, DRK, MHD, ASB, DLRG, JUH, privater RD/KTD, ...), Bahnhöfe, Banken, Flughäfen, Ladenhandel ("Supermarkt", "Tante Emma-Laden", ...)
    Ich würde mich jetzt auf den Begriff "öffentliches Gebäude" auch nicht so versteifen, denn wie schon geschrieben kommt der Begriff im Nichtraucherschutzgesetz (oder "Gesetz zum Schutze...") in NRW z.B. gar nicht vor, da hat man die Betreffenden Örtlichkeiten direkt spezifiziert.
    Im übrigen, wenn man wissen möchte was ein Schlagwort im Bezug auf ein bestimmtes Gesetz zu bedeuten hat, gibt es in jedem Gesetz am Anfang eine Begriffsbestimmung, die diese Schlagwörter und deren Gültigkeit im jeweiligen Gesetz erörtern sollen.

    Was ich sehr schade finde, dass durch die Schaffung des neuen Gesetzes viele interne Regelungen in Firmen, Behörden und Vereinen die in den letzten Jahren erreicht und erstritten wurden, mit einem Tag ihre Gültigkeit verlieren.
    Somit sind auch die gestraft, die sich in den letzten Jahren um den Nichtraucherschutz in ihrem Umfeld bemüht haben und für beide Seiten bessere Lösungen wie das neue Gesetz geschaffen haben.

    Ich hätte noch einen Ergänzungsvorschlag in den Gesetzen in Bezug auf die Feuerwehren: "In brennenden und verrauchten Gebäuden, kann von dem allgemeinen Rauchverbot abgesehen werden." Wenn man schon den Wunsch hat, den Bürger in allen Bereichen zu bevormunden.

    Bis dann

    Dominic

  3. #3
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von Dominic
    Somit sind auch die gestraft, die sich in den letzten Jahren um den Nichtraucherschutz in ihrem Umfeld bemüht haben und für beide Seiten bessere Lösungen wie das neue Gesetz geschaffen haben.
    Gibt es für Nichtraucher einen besseren Schutz als kein Rauch ?

    Zitat Zitat von Dominic
    Wenn man schon den Wunsch hat, den Bürger in allen Bereichen zu bevormunden.

    Bis dann

    Dominic
    Schutz vor Gefahren ist keine Bevormundung. Und weil du Drogenabhängig bist will ich keinen Krebs
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
    Registriert seit
    07.12.2006
    Beiträge
    157
    Zitat Zitat von hannibal
    Schutz vor Gefahren ist keine Bevormundung. Und weil du Drogenabhängig bist will ich keinen Krebs
    Das hier sollte nicht in einer Hetzjagd gegen Raucher enden!

  5. #5
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von CarstenDO
    Das hier sollte nicht in einer Hetzjagd gegen Raucher enden!

    Sollte es auch nicht, aber manche einem muss man einfach vor Augen halten das das Gesetzt nicht irgendeine willkürliche Gängelei ist ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
    Registriert seit
    07.12.2006
    Beiträge
    157
    Zitat Zitat von hannibal
    Sollte es auch nicht, aber manche einem muss man einfach vor Augen halten das das Gesetzt nicht irgendeine willkürliche Gängelei ist ...
    Dann schreib doch "Und nur weil viele Drogenabhängig sind will ich keinen Krebs" - das is allgemein gehalten und erhält auch meine volle Zustimmung! Aber das "Du" machte es doch ziemlich persönlich.

  7. #7
    Registriert seit
    17.03.2002
    Beiträge
    2.841
    Zitat Zitat von CarstenDO
    Dann schreib doch "Und nur weil viele Drogenabhängig sind will ich keinen Krebs" - das is allgemein gehalten und erhält auch meine volle Zustimmung! Aber das "Du" machte es doch ziemlich persönlich.
    Er könnte, und sollte, es auch allgemein schreiben, aber der Inhalt stimmt! Und dem stimme ich voll zu! Ich hab auch geraucht, und ich konnte immer Rücksicht nehmen auf andere, ohne Probleme zu haben. Das ist alles eine Sache der Einstellung.
    Und jetzt wo ich nicht mehr rauche, verstehe ich es um so mehr.

    Gesetzte werden nicht ohne Grund erlassen. Schad ist nur das man Sie nicht wirklich umsetzt.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •