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Thema: Jugendschutzgesetz (Rauchen)

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo Leute!

    Nicht zwangsläufig muss ein Feuerwehrhaus ein öffentliches Gebäude sein, nur weil die Kommune es finanziert. Denn es unausschlaggebend woher das Geld zur Finanzierung kommt.

    In der Regel haben zu einem Feuerwehrhaus nur Feuerwehrmitglieder Zugang und die nicht breite Bevölkerung. Ausnahmen gibt es natürlich. In einigen Gebietskörperschaften wird das Feuerwehrhaus auch als Dorfgemeinschaftshaus oder ähnliches verwendet, dann sieht das natürlich anders aus.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    Hallo,
    der Begriff "öffentliches Gebäude" kann mehrere Bedeutungen haben.
    a) "Öffentliches Gebäude" - Gebäude der öffentlichen Hand, also Bund, Land, Kreis, Kommune. Das Wort "öffentlich" bezieht sich auf den Träger.
    b) "Öffentliches Gebäude" - Gebäude der Öffentlichkeit im Regelfall zugänglich ist und meistens dem Allgemeinwohl dient, wie Museen, Bahnhöfe, Veranstaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen etc. unabhängig ihrer Trägerschaft.

    Der Begriff ist eigentlich auch nicht so wichtig, da in den Gesetzen der Länder zum Nichtraucherschutz, wie z.B. in NRW schon deutlich im Gesetz steht für welche Räume und Einrichtungen das Rauchverbot gelten soll. In NRW gilt das Rauchverbot auch für Gerätehäuser, da es Eigentum der Gemeinde ist. Dabei ist nicht ausschlaggebend ob dort "Publikumsverkehr" herrscht oder nicht.

    Ich bin grundsätzlich aber dafür, dass hier interne Regelungen und Vereinbarungen getroffen werden sollten die alle zufrieden stellen. Ich halte von der Regelungswut der EU und des Bundes nicht wirklich viel.

    Bis dann

    Dominic

    PS: Raucher, also vielleicht bei diesem Thema nicht objektiv genug, aber wer ist das schon ;)

  3. #3
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    So jetzt von mir als nichtraucher
    nachdem meine freundin in der wohnung nicht mehr raucht würde ich folgendes vorschlagen

    rauchen nur ausserhalb des gebäudes, dient dem nichtraucherschutz und dem werterhalt des gebäudes. da man in der fahrzeughalle auch nicht rauchen darf wird ein raucherpavillion aufgestellt.

    die nächste frage ist bis wann geht bei euch die jf?

    grundsätzlich kein alkohol und nikotin in jf klamotten und in zivil auf dem feuerwehrgelände. sobald sie aktv sind, kann man bei den jüngeren trotzdem mass und ziel verlangen.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  4. #4
    FiRe-1987 Gast
    bei uns is es so, dass wir im schulungsraum nicht rauchen, im aufenthaltsraum aber wohl, da sich keiner dagegen ausspricht...

    unsere JF geht bis 18... generell ist das rauchen in JF-klamotten verboten, genau wie alkohol... und wenn sie doch rauchen, dann heimlich dass wir betreuer es nicht mitbekommen... (vor oder nach dem dienstabend)... in zivil dürfen sie auch nicht rauchen, wenigstens auf dem gelände der feuerwehr und während dem dienst nicht...

  5. #5
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    Hat mal jemand ne verlässliche, belastbare Quelle zu dem Thema? Ich such vor allem ne eindeutige Definition des Begriffs "öffentliches gebäude" - je nachdem wo man guckt findet man immer was anderes. Bin übrigens aus NRW falls das von Bedeutung ist.

  6. #6
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    Prügel mal die Forensuche auf www.feuerwehr.de da gab es einige Rechtsauskünfte...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    Also bei uns ist es eindeutig:

    Schriftliche Mitteilung des Bürgermeisters an alle Ortsbrandmeister:

    Ab nun herrscht Rauchverbot. Punkt.

  8. #8
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    Die Deffinition ist doch ganz einfach:

    Öffentlich ist jedes Gebäude, dass

    - nicht einer Privatperson gehört
    - nicht verantwortlich von einer Privatperson genutzt wird (Mietwohnung /-Haus)
    - Personen, die nicht zum privaten Besuch des eigentlichen Mieters kommen, betreten können (Also ist auch das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses öffentlich!)
    - als "Vermietlokal" für z.B. größeres Feiern oder Feste angemietet ist

    - kurz und gut: Alle Gebäude der BOS (Fw, Polizei, DRK, MHD, ASB, DLRG, JUH, privater RD/KTD, ...), Bahnhöfe, Banken, Flughäfen, Ladenhandel ("Supermarkt", "Tante Emma-Laden", ...)

    Noch einfacher: In meiner eigenen Wohnung kann ich rauchen, bis die Feuerwehr kommt, in einer hermetisch abgeschlossenen Raucherzelle im Speiselokal auch, ausserhalb NICHT!

    Zum Thema rauchen unter 18: In der Wohnung der eigenen Eltern, wenn ich mit denen zusammenlebe(!), kann ich rauchen, bis die Feuerwehr kommt, WENN DIE ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN DABEI SIND.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
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    Zitat Zitat von überhose
    Liegt daran, dass es keine eindeutige Definition, die in allen Bundesländern bzw. den verschiedenen Nichtraucherschutzgesetzen gleichermaßen greift. Eben Föderalismus in seiner schönsten Weise.
    Deswegen hab ich ja noch erwähnt dass ich aus NRW bin ;-)

    Im kommenden Nichtraucherschutzgesetz ist alles was einen öffentlichen Träger hat auch öffentliches Gebäude - somit gehören wird dazu *freu*

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