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Thema: Jugendschutzgesetz (Rauchen)

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  1. #1
    FiRe-1987 Gast
    bei uns is es so, dass wir im schulungsraum nicht rauchen, im aufenthaltsraum aber wohl, da sich keiner dagegen ausspricht...

    unsere JF geht bis 18... generell ist das rauchen in JF-klamotten verboten, genau wie alkohol... und wenn sie doch rauchen, dann heimlich dass wir betreuer es nicht mitbekommen... (vor oder nach dem dienstabend)... in zivil dürfen sie auch nicht rauchen, wenigstens auf dem gelände der feuerwehr und während dem dienst nicht...

  2. #2
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    Hat mal jemand ne verlässliche, belastbare Quelle zu dem Thema? Ich such vor allem ne eindeutige Definition des Begriffs "öffentliches gebäude" - je nachdem wo man guckt findet man immer was anderes. Bin übrigens aus NRW falls das von Bedeutung ist.

  3. #3
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    Prügel mal die Forensuche auf www.feuerwehr.de da gab es einige Rechtsauskünfte...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    Also bei uns ist es eindeutig:

    Schriftliche Mitteilung des Bürgermeisters an alle Ortsbrandmeister:

    Ab nun herrscht Rauchverbot. Punkt.

  5. #5
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    Die Deffinition ist doch ganz einfach:

    Öffentlich ist jedes Gebäude, dass

    - nicht einer Privatperson gehört
    - nicht verantwortlich von einer Privatperson genutzt wird (Mietwohnung /-Haus)
    - Personen, die nicht zum privaten Besuch des eigentlichen Mieters kommen, betreten können (Also ist auch das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses öffentlich!)
    - als "Vermietlokal" für z.B. größeres Feiern oder Feste angemietet ist

    - kurz und gut: Alle Gebäude der BOS (Fw, Polizei, DRK, MHD, ASB, DLRG, JUH, privater RD/KTD, ...), Bahnhöfe, Banken, Flughäfen, Ladenhandel ("Supermarkt", "Tante Emma-Laden", ...)

    Noch einfacher: In meiner eigenen Wohnung kann ich rauchen, bis die Feuerwehr kommt, in einer hermetisch abgeschlossenen Raucherzelle im Speiselokal auch, ausserhalb NICHT!

    Zum Thema rauchen unter 18: In der Wohnung der eigenen Eltern, wenn ich mit denen zusammenlebe(!), kann ich rauchen, bis die Feuerwehr kommt, WENN DIE ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN DABEI SIND.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Hallo,
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Die Deffinition ist doch ganz einfach:

    Öffentlich ist jedes Gebäude, dass

    - nicht einer Privatperson gehört
    - nicht verantwortlich von einer Privatperson genutzt wird (Mietwohnung /-Haus)
    - Personen, die nicht zum privaten Besuch des eigentlichen Mieters kommen, betreten können (Also ist auch das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses öffentlich!)
    - als "Vermietlokal" für z.B. größeres Feiern oder Feste angemietet ist

    - kurz und gut: Alle Gebäude der BOS (Fw, Polizei, DRK, MHD, ASB, DLRG, JUH, privater RD/KTD, ...), Bahnhöfe, Banken, Flughäfen, Ladenhandel ("Supermarkt", "Tante Emma-Laden", ...)
    Ich würde mich jetzt auf den Begriff "öffentliches Gebäude" auch nicht so versteifen, denn wie schon geschrieben kommt der Begriff im Nichtraucherschutzgesetz (oder "Gesetz zum Schutze...") in NRW z.B. gar nicht vor, da hat man die Betreffenden Örtlichkeiten direkt spezifiziert.
    Im übrigen, wenn man wissen möchte was ein Schlagwort im Bezug auf ein bestimmtes Gesetz zu bedeuten hat, gibt es in jedem Gesetz am Anfang eine Begriffsbestimmung, die diese Schlagwörter und deren Gültigkeit im jeweiligen Gesetz erörtern sollen.

    Was ich sehr schade finde, dass durch die Schaffung des neuen Gesetzes viele interne Regelungen in Firmen, Behörden und Vereinen die in den letzten Jahren erreicht und erstritten wurden, mit einem Tag ihre Gültigkeit verlieren.
    Somit sind auch die gestraft, die sich in den letzten Jahren um den Nichtraucherschutz in ihrem Umfeld bemüht haben und für beide Seiten bessere Lösungen wie das neue Gesetz geschaffen haben.

    Ich hätte noch einen Ergänzungsvorschlag in den Gesetzen in Bezug auf die Feuerwehren: "In brennenden und verrauchten Gebäuden, kann von dem allgemeinen Rauchverbot abgesehen werden." Wenn man schon den Wunsch hat, den Bürger in allen Bereichen zu bevormunden.

    Bis dann

    Dominic

  7. #7
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    Zitat Zitat von Dominic
    Somit sind auch die gestraft, die sich in den letzten Jahren um den Nichtraucherschutz in ihrem Umfeld bemüht haben und für beide Seiten bessere Lösungen wie das neue Gesetz geschaffen haben.
    Gibt es für Nichtraucher einen besseren Schutz als kein Rauch ?

    Zitat Zitat von Dominic
    Wenn man schon den Wunsch hat, den Bürger in allen Bereichen zu bevormunden.

    Bis dann

    Dominic
    Schutz vor Gefahren ist keine Bevormundung. Und weil du Drogenabhängig bist will ich keinen Krebs
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    Zitat Zitat von hannibal
    Schutz vor Gefahren ist keine Bevormundung. Und weil du Drogenabhängig bist will ich keinen Krebs
    Das hier sollte nicht in einer Hetzjagd gegen Raucher enden!

  9. #9
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    Zitat Zitat von überhose
    Liegt daran, dass es keine eindeutige Definition, die in allen Bundesländern bzw. den verschiedenen Nichtraucherschutzgesetzen gleichermaßen greift. Eben Föderalismus in seiner schönsten Weise.
    Deswegen hab ich ja noch erwähnt dass ich aus NRW bin ;-)

    Im kommenden Nichtraucherschutzgesetz ist alles was einen öffentlichen Träger hat auch öffentliches Gebäude - somit gehören wird dazu *freu*

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