Hm, so ist das wenn andere der Meinung sind, dass Sie selbst es besser wissen und können.

Schwieriges Thema, aber klare Regelung:

Fakt:
Nicht tätig werden oder Kräfte behindern -> unterlassene Hilfeleistung !!!

Im Einsatz ist das noch klarer geregelt:
Einschränkung der Grundrechte (Freiheit der Person) -> nicht gleich zuschlagen, aber darauf hinweisen und nötigenfalls geeignete Maßnahmen einleiten.

Als Einsatzkraft der Feuerwehr ist man berechtigt auf Weisung des GF bzw. des EL gewisse Rechte der Person einzuschränken. Wenn diese Einschränkungen missachtet werden droht STRAFANZEIGE!