Zitat Zitat von Poli
Das mit dem Antragsdelikt ist so eine Zweiteilung der Straftaten,...
Sorry, wenn ich mich da nicht so ganz rechtskonform ausgedrückt habe, aber genau das meinte ich damit: ...obwohl gem. §§ ...
Natürlich ist es das StGB und nicht das BGB, also Strafrecht und nicht Zivilrecht.

Gruß Carsten