Ergebnis 1 bis 15 von 33

Thema: Polizei Berlin

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Eigentlich würde ich mich nicht also arrogant bezeichnen.

    Ich verbinde halt mit dem Schriftzug "Polizei" eine gewisse Berufsgruppe und bestimmte Aufgaben. Genauso, wie ich bei einem Feuerwehrmann ein gewisses Bild über seine Tätigkeit habe.
    Wenn jetzt jemand daher kommt, der groß Polizei auf seinem Rücken oder auf seinem Auto stehen hat, mit polizeilichen Aufgaben aber nicht das geringste zu tun hat, dann frage ich mich halt, was das soll.
    Stell Dir mal vor, ein Vetreter für BMAs fährt in Feuerwehr-Einsatzklamotten durch die Gegend und besucht so seine Kunden. Da würdest Du auch nach dem Sinn fragen. Haben solche Leute die Befürchtung, dass man ihnen zu wenig Respekt entgegenbringt?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    So, nun ich!

    Die Mitarbeiter sind Angehörige der Polizei Berlin!
    Sie werden durch den Senat bezahlt und leisten innerhalb der Polizei Berlin ihren Beitrag für die innere Sicherheit, indem sie nämlich Aufgaben wahrnehmen, die sonst durch Polizeivollzugsbeamte wahrgenommen werden müsten! Denn der Objektschutz gefährdeter Objekte ist Aufgabe der Polizei!

    Wenn Du den Artikel über den "Zentralen Objektschutz" aufmerksam gelesen hättest, würdest Du bemerkt haben, dass es sich um "Angestellte im Vollzugsdienst" handelt. Diese sind sogar mit Rechten versehen, die denen der Polizei recht nahe kommen!

    Sie tragen Uniform, sie fahren in Fahrzeugen, auf denen Polizei draufsteht. Und es ist in diesen Fahrzeugen sogar Polizei drin. Nur eben kein Beamter sondern ein Angestellter!

    Oder machst Du bei Angehörigen von Berufsfeuerwehren auch Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten. Selbst dort gibt es diese zwei Beschäftigungsgruppen!

    Das von Dir angebrachte Beispiel hinkt im Übrigen vorne und hinten!

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Soweit es keinen Unterschied in den Aufgaben macht, mache ich zwischen Beamten und Angestellten keinen Unterschied.

    Aber wie Du selbst schreibst "Die Aufgaben kommen denen der Polizei sehr nahe", es sind halt nicht die gleichen.
    Sicherlich gibt es auch innerhalb der Polizei Aufgaben, die erledigt werden müssen, für die man keine Polizeibeamten benötigt. Zum Beispiel in der Küche: Würdest Du Dich als Koch bei der Polizei als Polizist bezeichnen? Nur, weil Du dort angestellt bist?

    Und mein Beispiel hinkt tatsächlich.

    Aber genug davon - zumindest von meiner Seite. Vielleicht bin ich auch etwas empfindlich. Aber ich finde es halt nicht richtig, "Polizei-Autos" und "Polizei-Angestellte" auf die Strasse zu schicken, die mit dem Polizisten, wie er in der Öffentlichkeit gesehen wird (Unfallaufnahme, "Verbrecherjagd") relativ wenig zu tun hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Soweit es keinen Unterschied in den Aufgaben macht, mache ich zwischen Beamten und Angestellten keinen Unterschied.

    Aber wie Du selbst schreibst "Die Aufgaben kommen denen der Polizei sehr nahe", es sind halt nicht die gleichen.
    Sicherlich gibt es auch innerhalb der Polizei Aufgaben, die erledigt werden müssen, für die man keine Polizeibeamten benötigt. Zum Beispiel in der Küche: Würdest Du Dich als Koch bei der Polizei als Polizist bezeichnen? Nur, weil Du dort angestellt bist?

    Und mein Beispiel hinkt tatsächlich.

    Aber genug davon - zumindest von meiner Seite. Vielleicht bin ich auch etwas empfindlich. Aber ich finde es halt nicht richtig, "Polizei-Autos" und "Polizei-Angestellte" auf die Strasse zu schicken, die mit dem Polizisten, wie er in der Öffentlichkeit gesehen wird (Unfallaufnahme, "Verbrecherjagd") relativ wenig zu tun hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Ich gebe es auf! Das Problem scheint deutlich tiefer zu sitzen!

  4. #4
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Dann will ich es mal versuchen zu erläutern:

    Siehe erstmal im SOG nach welche Aufgaben denn die Polizei hat, dann schaue welche Aufgeben von den "Einzelfahrern" wahrgenommen werden - kannst Du nun Paralellen ziehen, dann sind es Polizisten wobei es doch eigentlich völlig Hühnersuppe ist ob die nun angestellt oder verbeamtet sind!

    Desweiteren gibt es auch in Hamburg sog. Einzelfahrer z.B. Polizisten von den Polizeiposten in den Randbezirken die nur mit einer Person besetzt sind oder auch BünaBe's (bürgernahe Beamte) die auf dem Weg in ihr Fußstreifenrevier sind.

    Einzelfahrer im Stadtgebiet wurden seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts aus Personal-/Kosteneinsparungsgründen eingeführt und haben sich bis Heute bewährt.

    Vielleicht ist Dir jetzt auch klar das es noch andere Aufgaben gibt die von der Polizei wahrgenommen werden und auch Firmen, welche Polizeiaufgaben wahrnehmen - eben nur mit einem anderen rechtlichen Rahmen bzw. anderen Befugnissen.

    Das kann doch wirklich nicht so schwer zu begreifen sein - oder???

    Gruß Carsten (kein Polizist sondern Löschknecht)
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  5. #5
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Poli hat recht: Das Problem sitzt tiefer!

    Aber, trotzdem vielen Dank für Euer Engagement...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Ich schreib auch mal noch was :D

    Wenn du dir deine "falschen" Polizisten mal ausserhalb der Autos vom USA-Konsulat oder vorm Bundestag anschaust, dann wirst du sehr schnell feststellen, dass diese auch mit ihren MP5 umgehen können, die sie vor dem Bauch tragen ^^

    Zudem stehen die "Einzelfahrer" immer im ständigen Kontakt mit ihren Beamten-Kollegen und verfolgen auch Verbrecher, wenn sie einen sehen...

    Es gibt nicht viele Unterschiede zwischen den Angestellten und den Beamten...

    Beleidigen kannste so einen zum bleistift, ohne direkt wegen Beamtenbeleidigung ne Anzeige zu kassieren *g*

    Aber da hörts dann schon fast auf mit den Unterschieden :)

    MfG Fabsi

  7. #7
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Zitat Zitat von Fabpicard
    Beleidigen kannste so einen zum bleistift, ohne direkt wegen Beamtenbeleidigung ne Anzeige zu kassieren *g*
    Sorry Fabsi,
    aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
    Jetzt müssen auch Beamte auf dem zivilrechtlichen Weg auf Beleidigung klagen.
    ...bleibt sich als gleich wen Du/Er beleidigst.

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  8. #8
    Funkermatts Gast

    BOS Funk Polizei Berlin

    Oh mein Gott , was es nicht alles gibt , warte noch mal drauf, das ein Auto kommt auf dem eine überdimensionla große " red bull " Dose installiert ist.....
    Kan nmir vielleicht mal jemand verraten, wie ich hier auch einen Beitrag veröffentlichen kann ?

    Wäre dankbar

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •