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Thema: Polizei Berlin

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Soweit es keinen Unterschied in den Aufgaben macht, mache ich zwischen Beamten und Angestellten keinen Unterschied.

    Aber wie Du selbst schreibst "Die Aufgaben kommen denen der Polizei sehr nahe", es sind halt nicht die gleichen.
    Sicherlich gibt es auch innerhalb der Polizei Aufgaben, die erledigt werden müssen, für die man keine Polizeibeamten benötigt. Zum Beispiel in der Küche: Würdest Du Dich als Koch bei der Polizei als Polizist bezeichnen? Nur, weil Du dort angestellt bist?

    Und mein Beispiel hinkt tatsächlich.

    Aber genug davon - zumindest von meiner Seite. Vielleicht bin ich auch etwas empfindlich. Aber ich finde es halt nicht richtig, "Polizei-Autos" und "Polizei-Angestellte" auf die Strasse zu schicken, die mit dem Polizisten, wie er in der Öffentlichkeit gesehen wird (Unfallaufnahme, "Verbrecherjagd") relativ wenig zu tun hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Soweit es keinen Unterschied in den Aufgaben macht, mache ich zwischen Beamten und Angestellten keinen Unterschied.

    Aber wie Du selbst schreibst "Die Aufgaben kommen denen der Polizei sehr nahe", es sind halt nicht die gleichen.
    Sicherlich gibt es auch innerhalb der Polizei Aufgaben, die erledigt werden müssen, für die man keine Polizeibeamten benötigt. Zum Beispiel in der Küche: Würdest Du Dich als Koch bei der Polizei als Polizist bezeichnen? Nur, weil Du dort angestellt bist?

    Und mein Beispiel hinkt tatsächlich.

    Aber genug davon - zumindest von meiner Seite. Vielleicht bin ich auch etwas empfindlich. Aber ich finde es halt nicht richtig, "Polizei-Autos" und "Polizei-Angestellte" auf die Strasse zu schicken, die mit dem Polizisten, wie er in der Öffentlichkeit gesehen wird (Unfallaufnahme, "Verbrecherjagd") relativ wenig zu tun hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Ich gebe es auf! Das Problem scheint deutlich tiefer zu sitzen!

  3. #3
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    Dann will ich es mal versuchen zu erläutern:

    Siehe erstmal im SOG nach welche Aufgaben denn die Polizei hat, dann schaue welche Aufgeben von den "Einzelfahrern" wahrgenommen werden - kannst Du nun Paralellen ziehen, dann sind es Polizisten wobei es doch eigentlich völlig Hühnersuppe ist ob die nun angestellt oder verbeamtet sind!

    Desweiteren gibt es auch in Hamburg sog. Einzelfahrer z.B. Polizisten von den Polizeiposten in den Randbezirken die nur mit einer Person besetzt sind oder auch BünaBe's (bürgernahe Beamte) die auf dem Weg in ihr Fußstreifenrevier sind.

    Einzelfahrer im Stadtgebiet wurden seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts aus Personal-/Kosteneinsparungsgründen eingeführt und haben sich bis Heute bewährt.

    Vielleicht ist Dir jetzt auch klar das es noch andere Aufgaben gibt die von der Polizei wahrgenommen werden und auch Firmen, welche Polizeiaufgaben wahrnehmen - eben nur mit einem anderen rechtlichen Rahmen bzw. anderen Befugnissen.

    Das kann doch wirklich nicht so schwer zu begreifen sein - oder???

    Gruß Carsten (kein Polizist sondern Löschknecht)
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  4. #4
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    Poli hat recht: Das Problem sitzt tiefer!

    Aber, trotzdem vielen Dank für Euer Engagement...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Ich schreib auch mal noch was :D

    Wenn du dir deine "falschen" Polizisten mal ausserhalb der Autos vom USA-Konsulat oder vorm Bundestag anschaust, dann wirst du sehr schnell feststellen, dass diese auch mit ihren MP5 umgehen können, die sie vor dem Bauch tragen ^^

    Zudem stehen die "Einzelfahrer" immer im ständigen Kontakt mit ihren Beamten-Kollegen und verfolgen auch Verbrecher, wenn sie einen sehen...

    Es gibt nicht viele Unterschiede zwischen den Angestellten und den Beamten...

    Beleidigen kannste so einen zum bleistift, ohne direkt wegen Beamtenbeleidigung ne Anzeige zu kassieren *g*

    Aber da hörts dann schon fast auf mit den Unterschieden :)

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Beleidigen kannste so einen zum bleistift, ohne direkt wegen Beamtenbeleidigung ne Anzeige zu kassieren *g*
    Sorry Fabsi,
    aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
    Jetzt müssen auch Beamte auf dem zivilrechtlichen Weg auf Beleidigung klagen.
    ...bleibt sich als gleich wen Du/Er beleidigst.

    Gruß Carsten
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Pille112
    aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
    Stümmt, da war ja mal was *g*

    Aber is ja auch wuscht ob Beamter oder Angestellter... ich such weiterhin ein Gemüse was aussen Blau und innen Hohl ist :D

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Zitat Zitat von Pille112
    Sorry Fabsi,
    aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
    Jetzt müssen auch Beamte auf dem zivilrechtlichen Weg auf Beleidigung klagen.
    ...bleibt sich als gleich wen Du/Er beleidigst.

    Gruß Carsten
    Nur nebenbei, weil es nicht zu diesem sich entwickelten Thema passt:

    Ich bin im Dienst schon häufig beleidigt worden, habe bislang aber nie den zivilrechtlichen Weg benutzt. Eine Strafanzeige und z.B. eine Zahlung an einen Verein, der sich um sprachbehinderte Menschen kümmert ist mir lieber, als ein Schmerzensgeld von 50 Euronen, weil ein netter Bürger ... zu mir gesagt hat! Denn das ist im Falle der Beleidigung der zivilrechtliche Aspekt! Ein eventuelles Schmerzensgeld! Alles andere ist Strafrecht!

    MfG

  9. #9
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Sorry Fabsi,
    aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
    Jetzt müssen auch Beamte auf dem zivilrechtlichen Weg auf Beleidigung klagen.
    ...bleibt sich als gleich wen Du/Er beleidigst.

    Gruß Carsten

    Dazu kann ich nur sagen, das es den "Tatbestand" der Beamtenbeleidugung nie gegeben hat. Es gab schon immer nur die "normale" Beleidigung. Das Problem ist nur das die meisten Menschen Beleidigungen nicht zur Anzeige bringen. Beamte (Polizisten) dieses aber sehr wohl tun ( kommt auf die Form der Beleidigung an ). Daher enstand der Volksirrtum der Beamtenbeleidigung.

  10. #10
    Funkermatts Gast

    BOS Funk Polizei Berlin

    Oh mein Gott , was es nicht alles gibt , warte noch mal drauf, das ein Auto kommt auf dem eine überdimensionla große " red bull " Dose installiert ist.....
    Kan nmir vielleicht mal jemand verraten, wie ich hier auch einen Beitrag veröffentlichen kann ?

    Wäre dankbar

  11. #11
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    Zitat Zitat von Funkermatts
    Kan nmir vielleicht mal jemand verraten, wie ich hier auch einen Beitrag veröffentlichen kann ?
    Was genau meinst Du? Du hast doch schon Beiträge geschrieben.
    Wenn Du ein neues Thema meinst, dann klicke doch einfach mal auf den Button "Neues Thema". Den findest Du über- oder unterhalb der Themenübersicht in den einzelnen Foren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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