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Thema: Polizei Berlin

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Poli hat recht: Das Problem sitzt tiefer!

    Aber, trotzdem vielen Dank für Euer Engagement...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Ich schreib auch mal noch was :D

    Wenn du dir deine "falschen" Polizisten mal ausserhalb der Autos vom USA-Konsulat oder vorm Bundestag anschaust, dann wirst du sehr schnell feststellen, dass diese auch mit ihren MP5 umgehen können, die sie vor dem Bauch tragen ^^

    Zudem stehen die "Einzelfahrer" immer im ständigen Kontakt mit ihren Beamten-Kollegen und verfolgen auch Verbrecher, wenn sie einen sehen...

    Es gibt nicht viele Unterschiede zwischen den Angestellten und den Beamten...

    Beleidigen kannste so einen zum bleistift, ohne direkt wegen Beamtenbeleidigung ne Anzeige zu kassieren *g*

    Aber da hörts dann schon fast auf mit den Unterschieden :)

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Beleidigen kannste so einen zum bleistift, ohne direkt wegen Beamtenbeleidigung ne Anzeige zu kassieren *g*
    Sorry Fabsi,
    aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
    Jetzt müssen auch Beamte auf dem zivilrechtlichen Weg auf Beleidigung klagen.
    ...bleibt sich als gleich wen Du/Er beleidigst.

    Gruß Carsten
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Pille112
    aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
    Stümmt, da war ja mal was *g*

    Aber is ja auch wuscht ob Beamter oder Angestellter... ich such weiterhin ein Gemüse was aussen Blau und innen Hohl ist :D

    MfG Fabsi

  5. #5
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    ...wird aber schon schwieriger/anspruchsvoller - bei Grün war es ja noch recht einfach aber nun bei den Blauen...

    Gruß Carsten
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...wird aber schon schwieriger/anspruchsvoller - bei Grün war es ja noch recht einfach aber nun bei den Blauen...

    Gruß Carsten
    Tja, nun ist wieder die Phantasie des Klientels gefragt!

    Aber jetzt kommen wir noch mehr vom eigentlichen Thema ab!

  7. #7
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    Zitat Zitat von Poli
    Tja, nun ist wieder die Phantasie des Klientels gefragt!
    Gibts denn in Fachkreisen noch keine Vermutungen wodraufs hinaus laufen könnt ? ;)

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Zitat Zitat von Pille112
    Sorry Fabsi,
    aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
    Jetzt müssen auch Beamte auf dem zivilrechtlichen Weg auf Beleidigung klagen.
    ...bleibt sich als gleich wen Du/Er beleidigst.

    Gruß Carsten
    Nur nebenbei, weil es nicht zu diesem sich entwickelten Thema passt:

    Ich bin im Dienst schon häufig beleidigt worden, habe bislang aber nie den zivilrechtlichen Weg benutzt. Eine Strafanzeige und z.B. eine Zahlung an einen Verein, der sich um sprachbehinderte Menschen kümmert ist mir lieber, als ein Schmerzensgeld von 50 Euronen, weil ein netter Bürger ... zu mir gesagt hat! Denn das ist im Falle der Beleidigung der zivilrechtliche Aspekt! Ein eventuelles Schmerzensgeld! Alles andere ist Strafrecht!

    MfG

  9. #9
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    Zitat Zitat von Poli
    Denn das ist im Falle der Beleidigung der zivilrechtliche Aspekt! Ein eventuelles Schmerzensgeld! Alles andere ist Strafrecht!
    ...soweit meine Rechtskenntnisse hier reichen wird im Strafrecht eine Verfolgung von Amtswegen, also im öffentlichen Interesse durchgeführt und das ist im Falle einer Beleidigung wohl eher nicht der Fall - also stellt es sich für mich als ein Antragsdelikt,obwohl gem. §§ 185, 194 StGB, dar.

    Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren.

    Gruß Carsten
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...soweit meine Rechtskenntnisse hier reichen wird im Strafrecht eine Verfolgung von Amtswegen, also im öffentlichen Interesse durchgeführt und das ist im Falle einer Beleidigung wohl eher nicht der Fall - also stellt es sich für mich als ein Antragsdelikt,obwohl gem. §§ 185, 194 StGB, dar.

    Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren.

    Gruß Carsten
    Das stimmt soweit, ist allerdings dadurch noch immer kein Zivilrecht, sondern erstklassiges Strafrecht! Zivilrecht ist alles, was z.B. grundsätzliche Nachbarschaftstreitigkeiten angeht, oder wenn Dir einer Deinen Wagen zerschrotet hat und Du den Schaden ersetzt haben willst!

    Das mit dem Antragsdelikt ist so eine Zweiteilung der Straftaten, nämlich Offizialklagedelikte (Strafvervolgungsbehörden müssen tätig werden) oder eben Antragsdelikte (Strafverfolgungsbehörden werden nur bei Vorliegen eines Strafantrages tätig oder bei Vorliegen des sog. "besonderen öffentlichen Interesses"). Und das sieht z.B. die für meinen Dienstbereich zuständige Staatsanwaltschaft bei Beleidigungen zum Nachteil von Polizeibeamten eigentlich immer als gegeben an!

    Und selbst wenn mich jemand beleidigt und ich keinen Strafantrag stelle kann immer noch mein Vorgesetzter Strafantrag stellen!

    Aber wie schon gesagt! Eigentlich gehören diese Ausführungen in einen eigenen Thread!

    MfG

  11. #11
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    Zitat Zitat von Poli
    Das mit dem Antragsdelikt ist so eine Zweiteilung der Straftaten,...
    Sorry, wenn ich mich da nicht so ganz rechtskonform ausgedrückt habe, aber genau das meinte ich damit: ...obwohl gem. §§ ...
    Natürlich ist es das StGB und nicht das BGB, also Strafrecht und nicht Zivilrecht.

    Gruß Carsten
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  12. #12
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Sorry Fabsi,
    aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
    Jetzt müssen auch Beamte auf dem zivilrechtlichen Weg auf Beleidigung klagen.
    ...bleibt sich als gleich wen Du/Er beleidigst.

    Gruß Carsten

    Dazu kann ich nur sagen, das es den "Tatbestand" der Beamtenbeleidugung nie gegeben hat. Es gab schon immer nur die "normale" Beleidigung. Das Problem ist nur das die meisten Menschen Beleidigungen nicht zur Anzeige bringen. Beamte (Polizisten) dieses aber sehr wohl tun ( kommt auf die Form der Beleidigung an ). Daher enstand der Volksirrtum der Beamtenbeleidigung.

  13. #13
    Funkermatts Gast

    BOS Funk Polizei Berlin

    Oh mein Gott , was es nicht alles gibt , warte noch mal drauf, das ein Auto kommt auf dem eine überdimensionla große " red bull " Dose installiert ist.....
    Kan nmir vielleicht mal jemand verraten, wie ich hier auch einen Beitrag veröffentlichen kann ?

    Wäre dankbar

  14. #14
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    Zitat Zitat von Funkermatts
    Kan nmir vielleicht mal jemand verraten, wie ich hier auch einen Beitrag veröffentlichen kann ?
    Was genau meinst Du? Du hast doch schon Beiträge geschrieben.
    Wenn Du ein neues Thema meinst, dann klicke doch einfach mal auf den Button "Neues Thema". Den findest Du über- oder unterhalb der Themenübersicht in den einzelnen Foren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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