Sorry Fabsi,Zitat von Fabpicard
aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
Jetzt müssen auch Beamte auf dem zivilrechtlichen Weg auf Beleidigung klagen.
...bleibt sich als gleich wen Du/Er beleidigst.
Gruß Carsten
Sorry Fabsi,Zitat von Fabpicard
aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
Jetzt müssen auch Beamte auf dem zivilrechtlichen Weg auf Beleidigung klagen.
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Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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Stümmt, da war ja mal was *g*Zitat von Pille112
Aber is ja auch wuscht ob Beamter oder Angestellter... ich such weiterhin ein Gemüse was aussen Blau und innen Hohl ist :D
MfG Fabsi
...wird aber schon schwieriger/anspruchsvoller - bei Grün war es ja noch recht einfach aber nun bei den Blauen...
Gruß Carsten
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Tja, nun ist wieder die Phantasie des Klientels gefragt!Zitat von Pille112
Aber jetzt kommen wir noch mehr vom eigentlichen Thema ab!
Gibts denn in Fachkreisen noch keine Vermutungen wodraufs hinaus laufen könnt ? ;)Zitat von Poli
MfG Fabsi
Ich geb doch hier keine Tips! :)Zitat von Fabpicard
Nur nebenbei, weil es nicht zu diesem sich entwickelten Thema passt:Zitat von Pille112
Ich bin im Dienst schon häufig beleidigt worden, habe bislang aber nie den zivilrechtlichen Weg benutzt. Eine Strafanzeige und z.B. eine Zahlung an einen Verein, der sich um sprachbehinderte Menschen kümmert ist mir lieber, als ein Schmerzensgeld von 50 Euronen, weil ein netter Bürger ... zu mir gesagt hat! Denn das ist im Falle der Beleidigung der zivilrechtliche Aspekt! Ein eventuelles Schmerzensgeld! Alles andere ist Strafrecht!
MfG
...soweit meine Rechtskenntnisse hier reichen wird im Strafrecht eine Verfolgung von Amtswegen, also im öffentlichen Interesse durchgeführt und das ist im Falle einer Beleidigung wohl eher nicht der Fall - also stellt es sich für mich als ein Antragsdelikt,obwohl gem. §§ 185, 194 StGB, dar.Zitat von Poli
Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren.
Gruß Carsten
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Das stimmt soweit, ist allerdings dadurch noch immer kein Zivilrecht, sondern erstklassiges Strafrecht! Zivilrecht ist alles, was z.B. grundsätzliche Nachbarschaftstreitigkeiten angeht, oder wenn Dir einer Deinen Wagen zerschrotet hat und Du den Schaden ersetzt haben willst!Zitat von Pille112
Das mit dem Antragsdelikt ist so eine Zweiteilung der Straftaten, nämlich Offizialklagedelikte (Strafvervolgungsbehörden müssen tätig werden) oder eben Antragsdelikte (Strafverfolgungsbehörden werden nur bei Vorliegen eines Strafantrages tätig oder bei Vorliegen des sog. "besonderen öffentlichen Interesses"). Und das sieht z.B. die für meinen Dienstbereich zuständige Staatsanwaltschaft bei Beleidigungen zum Nachteil von Polizeibeamten eigentlich immer als gegeben an!
Und selbst wenn mich jemand beleidigt und ich keinen Strafantrag stelle kann immer noch mein Vorgesetzter Strafantrag stellen!
Aber wie schon gesagt! Eigentlich gehören diese Ausführungen in einen eigenen Thread!
MfG
Sorry, wenn ich mich da nicht so ganz rechtskonform ausgedrückt habe, aber genau das meinte ich damit: ...obwohl gem. §§ ...Zitat von Poli
Natürlich ist es das StGB und nicht das BGB, also Strafrecht und nicht Zivilrecht.
Gruß Carsten
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mal eine kurze Erklärung zu den "Angestellten" bei der Berliner Polizei... zum einen sind das fertig ausgebildete Polizisten, die aus finaze. Gründen nicht in den Beamtenstatus übernommen worden sind, zum anderen ehemalige Polizeibeamte der sogenannten Alliiertenpolizei (ehemals DDR), welche übernommen wurden sind.
Zu den Aufgaben zählt nicht nur der zentrale OS, sondern diese sind auch in der GeSa tätig und fahren zum Beispiel Gefangene von GeSa zu GeSa bzw. in die JVAs. Gemäß dem Berliner ASOG sind sie einem Polizeibeamten gleich zu setzen und haben genauso die Befugnisse wie ein Beamter.
Die Regierungsparteien SPD und PDS haben 2004 beschlossen, dass auch gewöhnliche Teilzeitangestellte der Polizei in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen dürfen. Ob Platzverweise, Festnahmen, Fesseln oder Anordnung einer Blutentnahme - solche Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht sind seit Gründung der Bundesrepublik ausschließlich Beamten vorbehalten. Die Ausübung solch "hoheitsrechtlicher Befugnisse" wird im Artikel 33 des Grundgesetzes geregelt. 2004 aber haben SPD und PDS das Berliner Polizeigesetz (ASOG) geändert - ein bisher bundesweit einmaliger Vorgang.
Hintergrund ist die Sparpolitik des rot-roten Senats. Er wollte rund 500 Absolventen der Polizeischule nicht als Beamte auf Probe, sondern nur als Teilzeitangestellte auf Zwei-Drittel-Stellen in den Polizeidienst übernehmen. Sie haben jedoch die Zusage erhalten, bis spätestens 2008 verbeamtet zu werden.
Bisher regelt das ASOG, dass Polizeiangestellte nur bestimmte polizeiliche Aufgaben haben - etwa Objektschutz oder Parkraumüberwachung. Die Änderung dieses Landesgesetzes hat es ermöglicht, dass ihre Befugnisse per Verwaltungsanordnung erweitert sind.
Die Parkraumüberwachung macht nun das im Jahre 2005 gegründete Ordungsamt, welches sich unter anderem aus Mitarbeitern bzw. Angestellten der Pol zusammensetzt
Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
Text wurde aus 100% chlorfrei gebleichten, handelsueblichen,
freilaufend, gluecklichen Elektronen erzeugt.
Siehste , sag ich doch das SOG beantwortet viele Fragen bzw. erklärt und informiert über die jeweiligen Grundlagen und Kompetenzen.
...dann haben meine Fortbildungen ja doch was genützt, und ich dachte schon...
Gruß Carsten
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Dazu kann ich nur sagen, das es den "Tatbestand" der Beamtenbeleidugung nie gegeben hat. Es gab schon immer nur die "normale" Beleidigung. Das Problem ist nur das die meisten Menschen Beleidigungen nicht zur Anzeige bringen. Beamte (Polizisten) dieses aber sehr wohl tun ( kommt auf die Form der Beleidigung an ). Daher enstand der Volksirrtum der Beamtenbeleidigung.
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