Dann will ich es mal versuchen zu erläutern:

Siehe erstmal im SOG nach welche Aufgaben denn die Polizei hat, dann schaue welche Aufgeben von den "Einzelfahrern" wahrgenommen werden - kannst Du nun Paralellen ziehen, dann sind es Polizisten wobei es doch eigentlich völlig Hühnersuppe ist ob die nun angestellt oder verbeamtet sind!

Desweiteren gibt es auch in Hamburg sog. Einzelfahrer z.B. Polizisten von den Polizeiposten in den Randbezirken die nur mit einer Person besetzt sind oder auch BünaBe's (bürgernahe Beamte) die auf dem Weg in ihr Fußstreifenrevier sind.

Einzelfahrer im Stadtgebiet wurden seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts aus Personal-/Kosteneinsparungsgründen eingeführt und haben sich bis Heute bewährt.

Vielleicht ist Dir jetzt auch klar das es noch andere Aufgaben gibt die von der Polizei wahrgenommen werden und auch Firmen, welche Polizeiaufgaben wahrnehmen - eben nur mit einem anderen rechtlichen Rahmen bzw. anderen Befugnissen.

Das kann doch wirklich nicht so schwer zu begreifen sein - oder???

Gruß Carsten (kein Polizist sondern Löschknecht)