Zitat Zitat von Pille112
Sorry Fabsi,
aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
Jetzt müssen auch Beamte auf dem zivilrechtlichen Weg auf Beleidigung klagen.
...bleibt sich als gleich wen Du/Er beleidigst.

Gruß Carsten
Nur nebenbei, weil es nicht zu diesem sich entwickelten Thema passt:

Ich bin im Dienst schon häufig beleidigt worden, habe bislang aber nie den zivilrechtlichen Weg benutzt. Eine Strafanzeige und z.B. eine Zahlung an einen Verein, der sich um sprachbehinderte Menschen kümmert ist mir lieber, als ein Schmerzensgeld von 50 Euronen, weil ein netter Bürger ... zu mir gesagt hat! Denn das ist im Falle der Beleidigung der zivilrechtliche Aspekt! Ein eventuelles Schmerzensgeld! Alles andere ist Strafrecht!

MfG