Ja und nein, also grundsätzlich dürfen KTWs unterqualifiziert fahren, wenn es sich wirklich nicht anders lösen lässt.
Leider ist "ausnahmsweise" sehr schwammig und eigentlich eher so zu verstehen, dass man wenn ein Kollege plötzlich erkrankt eben unterqulifizert fährt um die Vorhaltung zu erfüllen oder im Falle eines MANV einfach die fahrzeuge irgendwie besetzt werden, damit genug Rettungsmittel da sind. Eine Situation wie bei dir, denn es scheint ja offenbar schon länger bekannt zu sein, würde ich jetzt eher nicht darunter einordnen.
Ich würde also die Leitstelle informieren, dann können die das ja entscheiden, ob die Vorhaltung gefährdet ist und ob Art. 12 Abs. 2 Staz 3 entprechend gelten muss. Wichtig ist außerdem, dass Du, sofern Dir etwas komisch oder gefährlich vorkommt, lieber nen RTW nachfordest, dann sollte Dir eigentlich weing passieren können.
Außerdem würde ich nochmal mit dem Vorgesetzten reden und darauf hinweisen, dass dies dir zukünftig nicht möglich erscheint. Sollte es weiterhin Probleme geben, gibt es denke ich vom Bundesamt für den Zivildienst so Vertrauensmänner, die Dir hier evtl. weiterhelfen können und mit denen Du weitere Schritte besprechen kannst.